Der Täter hinter dem Anschlag von München war nach Auskunft der Behörden bislang nicht vorbestraft. Der 24-Jährige habe keine Vorstrafen, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann in München. Es habe nur einmal in Bayern ein Verfahren wegen Arbeitsamtsbetrugs gegeben. Er habe sich arbeitslos gemeldet, dann eine Tätigkeit begonnen und sich nicht rechtzeitig wieder abgemeldet, sagte Tilmann. Das Verfahren sei gegen eine Geldauflage eingestellt worden, weil es nur ein sehr kurzer Zeitraum gewesen sei. Dies sei das einzige Ermittlungsverfahren in Bayern gewesen, das es gab.
dpa