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Trump kündigt hohe Zölle gegen China und Mexiko an

01:20
21.01.2025
US-Präsident Donald Trump plant die Einführung von Zöllen in Höhe von 25 Prozent auf Produkte aus Kanada und Mexiko. „Ich denke, wir werden es am 1. Februar tun“, sagte Trump im Weißen Haus, während er nur Stunden nach seiner Amtseinführung diverse Anordnungen unterzeichnete. Trump sagte auf Nachfrage eines Journalisten zu den Zöllen: „Wir denken an 25 Prozent für Mexiko und Kanada, weil sie eine große Zahl von Menschen (...) einreisen lassen.“
Zuvor hatte das „Wall Street Journal“ berichtet, dass Trump zunächst keine Zölle gegen Handelspartner wie Kanada, Mexiko und auch China verhängen wolle. Er werde die Behörden stattdessen anweisen, die Handelsbeziehungen zu bewerten, hieß es. Bereits kurz nach der gewonnenen Wahl im November drohte Trump damit, auf Waren aus Kanada, Mexiko und China Zölle zu verhängen. Allerdings ließ er damals auch wissen, dass dies für seinen ersten Tag im Amt geplant sei.
Zölle sind eine Art Zuschlag auf importierte Waren. Sie werden an der Grenze fällig. Der Republikaner hatte bereits während seiner ersten Amtszeit von 2017 bis 2021 auf Zölle gesetzt. Ökonomen gehen davon aus, dass weitreichende Zölle zu einem Anstieg der Preise in den USA führen werden.

dpa

Trump besiegelt Rückzug aus Pariser Klimaabkommen

01:10
21.01.2025
Der neue US-Präsident Donald Trump hat die Kündigung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Begrenzung der Erderwärmung besiegelt. Er unterzeichnete am Tag seiner Amtseinführung ein Schreiben, das an die Vereinten Nationen übermittelt werden soll.
Das Abkommen sieht eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor. Trump hatte die USA bereits während seiner ersten Amtszeit aus dem Abkommen geführt, weil er darin „Abzocke“ und Wettbewerbsnachteile sieht. Der Austritt hatte allerdings nur wenige Monate Bestand, weil sein Nachfolger Joe Biden sich wieder zu dem Vertrag bekannte. Fast alle Staaten der Welt sind Teil der Vereinbarung. Nur Jemen, Iran und Libyen haben den Vertrag nicht unterzeichnet.

Komplett-Abkehr von bisherigem Klimakurs
Der Rückzug aus dem Klimaschutzabkommen ist Teil eines Dekrets, mit dem Trump eine komplette Abkehr von der bisherigen Klimapolitik verfügt. Darin heißt es, dass die USA die Abkehr von dem Abkommen und von allen damit verbundenen Verpflichtungen unmittelbar nach der Benachrichtigung der Vereinten Nationen als wirksam betrachten.
Trump ging noch weiter und wies die US-Mission bei den UN und das Außen- und Finanzministerium an, „unverzüglich“ alle vermeintlichen finanziellen Verpflichtungen der USA im Rahmen der Klimarahmenkonvention einzustellen oder zu widerrufen. Er widerrief zudem den internationalen Klimafinanzplan der USA, der unter anderem finanzielle Unterstützung für vom Klimawandel besonders betroffene Länder vorsieht. Die Erderwärmung gibt es nach Trumps Darstellung nicht, den Klimawandel bezeichnet er immer wieder als „großen Schwindel“.

Rahmenkonvention: Klimawandel ist menschengemacht
Die Klimarahmenkonvention ist ein multilaterales Übereinkommen, das die Grundlage für die weltweiten Klimakonferenzen bildet, in deren Rahmen das Pariser Abkommen verhandelt wurde. Die Vertragsparteien erkennen darin an, dass der Klimawandel menschengemacht ist und menschliche Tätigkeiten die Erderwärmung verstärken, was wiederum zu Gefahren für die Ökosysteme und damit auch die Menschheit führt.
Es ist auch ein Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit, um Maßnahmen zu ergreifen, die diese Entwicklung bremsen, und den entwickelten Ländern dabei eine besondere Verantwortung zukommt. Auch bei der finanziellen Unterstützung ärmerer Länder, damit diese ebenfalls ihre Pflichten und Klimaziele erreichen können. Ziel des Übereinkommens ist, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, sodass eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, über ihre Emissionen zu berichten und sich internationaler Überprüfung zu unterziehen. Der US-Kongress weist aber darauf hin, dass die Verpflichtungen, die mit dem Abkommen einhergehen, wie die Unterstützung von ärmeren Ländern mit geringerem Einkommen, nicht einklagbar sind.

dpa

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