Beim Amtsgericht Hof sind in den vergangenen Stunden viele Fäden zusammengelaufen im Fall des verhafteten 27-jährigen Syrers, der einen Anschlag in Hof geplant hatte. Freitagmorgen um 8 Uhr sei der Verdächtige dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt worden, erklärt Hubert Pürner vom Amtsgericht auf Anfrage unserer Zeitung. „Da wurde die Untersuchungshaft angeordnet.“ Das Amtsgericht Hof ist bei Haftsachen zuständig für ganz Hochfranken. Wo der Verdächtige nun in U-Haft sitzt, dazu gab Pürner keine Auskunft. Wohl aber darüber, warum die Zuständigkeit nicht bei den regionalen Staatsanwaltschaften liegt. „Für gewisse Themenbereiche – beispielsweise auch für Doping oder Kinderpornografie – gibt es Sonderzuständigkeiten. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat den aktuellen Fall übernommen, weil sie die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ist.“
Der Verdächtige sitzt nun so lange in U-Haft, bis Anklage gegen ihn erhoben ist, oder bis das Oberlandesgericht automatisch nach sechs Monaten U-Haft prüft, ob die Haftanordnung in dieser Form zulässig ist.
Am Freitagvormittag geht es in der Recherche auch um die Frage, welche lokalen und übergeordneten Behörden in den Vorfall mit einbezogen sind und welche zumindest informiert wurden. Das Amtsgericht erfahre in der Regel erst von einem Vorfall, wenn eine Festnahme erfolgt sei und die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl für U-Haft benötige, erklärt Pürner. „Nach einer Festnahme müssen Personen innerhalb eines Tages dem Haftrichter vorgeführt werden.“
Christoph Plass