Der 27-Jährige, der in U-Haft sitzt, wird einer "schweren staatsgefährdenden Straftat" verdächtigt, heißt es in der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Doch was ist das eigentlich?
Im Gesetz wird sie so definiert:
Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Online-Redaktion