Beschäftigte, die durch das Hochwasser längere Wegzeiten zu ihrem Arbeitsplatz haben, müssen entsprechend mehr Zeit einplanen. Das teilte die Arbeitnehmerkammer Bremen am Dienstag mit. Demnach haben Angestellte bei Einschränkungen ihres Arbeitsweges keinen Anspruch darauf, bezahlt freigestellt zu werden. „Beschäftigte tragen das Wegerisiko“, hieß es seitens der Kammer.
Auf jeden Fall sollten Betroffene ihren Arbeitgeber sofort kontaktieren, wenn sie zu spät kommen sollten. Zudem wies die Arbeitnehmerkammer darauf hin, dass Betroffene ohne betriebliche oder tarifliche Regelungen kein Recht auf Homeoffice haben. „Selbst dann nicht, wenn man aufgrund der Flut nicht zur Arbeit gelangen kann oder längere Fahrtwege in Kauf nehmen muss“, teilte sie weiter mit.
Zudem macht die Kammer darauf aufmerksam, dass Beschäftigte, deren Zuhause vom Hochwasser gefährdet oder betroffen ist, einen Freistellungsanspruch haben, um ihr Zuhause und den persönlichen Besitz zu schützen. Es komme auf den Einzelfall an, der Anspruch auf Lohnfortzahlung könne in solchen Fällen von fünf bis zehn Arbeitstagen andauern. Zunächst einmal müssten Angestellte aber auch hier ihrem Arbeitgeber unverzüglich melden, dass sie von der Arbeit verhindert sind.
Auch freiwillige Helfer haben den Angaben zufolge Rechte: Ist ihr Einsatz angeordnet, können auch Ehrenamtler Anspruch auf eine Freistellung von ihrer Arbeit sowie einen Lohnfortzahlungsanspruch haben. „Arbeitgeber können sich auf Antrag die Kosten erstatten lassen“, teilte die Kammer mit.