Bei Schäden, die durch das Hochwasser entstanden sind, kann eine sogenannte Elementarschadenversicherung greifen. Wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilte, reicht die normale Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zur Absicherung gegen Schäden durch Überschwemmungen nach Regen oder Starkregen nicht aus. Eine Elementarschadenversicherung muss den Angaben zufolge oft zusätzlich zur bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Diese schütze dann vor Schäden wie Überschwemmung oder Erdrutsch.
Bei Schäden durch Grundwasser oder Sturmfluten greift sie allerdings nicht. Haben Versicherte diese Police, sollten sie ihren Versicherer unverzüglich über den Unwetterschaden informieren – am besten schriftlich, rät der BdV. Andernfalls kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
In jedem Fall sollten die Schäden am Gebäude und dem Hausrat dokumentiert werden, Fotos und Videos seien dafür besonders gut geeignet. Zudem sollten Versicherte eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellen. Versicherungsnehmer unterliegen einer sogenannten Schadenminderungspflicht: Sie müssen also selbstständig Notmaßnahmen ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden. Dafür sind etwa zerbrochene Fenster abzudichten oder Hausratsgegenstände im Keller in Sicherheit zu bringen, damit der Schaden nicht größer wird, teilte der BdV mit. Das gelte allerdings nur, solange es zumutbar ist.
Maren Beneke