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20231014201611

Baerbock: Intensiver Einsatz für Freilassung der Geiseln durch Hamas

15:39
14.10.2023
Außenministerin Annalena Baerbock hat nach Krisengesprächen in Ägypten eindringlich an die islamistische Hamas appelliert, alle aus Israel verschleppten Geiseln freizulassen. Der Bundesregierung seien acht Fälle von deutschen Staatsangehörigen unter den Verschleppten bekannt, darunter die meisten Doppelstaatler, sagte die Grünen-Politikerin am Samstag nach einem Treffen mit ihrem ägyptischen Kollegen Samih Schukri in der Hauptstadt Kairo. Man nutze alle Kanäle, «um Informationen zu bekommen, in wessen Händen die Geiseln sind und um alles dafür zu tun, dass diese unschuldigen Menschen freigelassen werden», ergänzte die Bundesaußenministerin.

Bei ihrem Besuch in Israel am Freitag habe sie darüber intensiv mit den Angehörigen gesprochen, sagte Baerbock. Die Lage der Geiseln habe auch im Mittelpunkt ihrer Gespräche in Ägypten gestanden. Die Bundesaußenministerin hatte sich in Kairo auch mit dem türkischen Außenminister Hakan Fidan und mit dem Generalsekretär der Arabischen Liga, Ahmed Aboul Gheit, getroffen. Details aus den Gesprächen wurden zunächst nicht bekannt. Am Nachmittag flog Baerbock zurück nach Berlin.

Gericht bestätigt Verbot pro-palästinensischer Demo in Frankfurt

14:59
14.10.2023
Trotz des endgültigen Verbot einer anti-israelischen Kundgebung am Samstagnachmittag in Frankfurt am Main hat es Proteste in der Stadt gegeben. Zwar verließen mögliche Teilnehmer der Kundgebung nach mehrfacher Aufforderung und Platzverweisen den Opernplatz, wie ein Polizeisprecher sagte. Allerdings zogen zeitweise etwa 200 bis 300 Demonstranten weiter durch die Innenstadt und riefen: «Deutschland finanziert, Israel bombardiert» und «Freiheit für Palästina». Zugleich gab es auch pro-israelische Kundgebungen in Frankfurt, darunter eine Veranstaltung gegen Antisemitismus und für Solidarität mit Israel.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte am Samstag entschieden, das Verbot der Stadt Frankfurt für die Versammlung «Ein Freies Palästina» habe Bestand. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach Vorkommnissen bei ähnlichen Versammlungen.

Auch bei dieser Kundgebung seien gewalttätige Auseinandersetzungen, Angriffe auf Polizeieinsatzkräfte und weitere Straftaten wie Volksverhetzung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu befürchten, teilte das Gericht mit. Es «seien hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Äußerungen zu erwarten – bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels».

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Freitagabend entschieden, das Verbot der Stadt sei rechtswidrig. Damit war die Anmelderin der pro-palästinensischen Versammlung zunächst erfolgreich mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Die Stadt legte daraufhin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein und hatte damit Erfolg.

Unabhängig davon hatte die Polizei am Freitag zeitweise die Veranstalterin der Demo festgenommen. Sie habe bei einem auch live gestreamten Pressestatement die Massaker der Hamas am vergangenen Wochenende geleugnet und verharmlost, hatte ein Polizeisprecher gesagt. Es werde auch ermittelt, ob es sich bei den Äußerungen der Veranstalterin und einer weiteren Person um Volksverhetzung handele.