"Selbstverständlich findet der Unterricht statt, die Schulpflicht gilt. Wir gehen davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler auch einen Weg finden werden, um in die Schule zu kommen", sagt Maike Wiedwald, Sprecherin der Bildungsbehörde. Verspätungen durch den Streik würden jedoch ohne schriftliche Entschuldigung der Eltern akzeptiert. Zudem seien die Schulen angewiesen, nach Möglichkeit keine Klassenarbeiten oder andere Prüfungen in die ersten beiden Schulstunden zu legen.
Jan-Felix Jasch