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Foto: dpa Jerome Boateng

Gericht hebt Urteil gegen Jérôme Boateng auf

04:36
21.09.2023
(dpa) - Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück. Dort muss der Prozess nun neu aufgerollt werden. Mit der Entscheidung des Gerichts wird ein ohnehin schon äußerst langwieriger Rechtsstreit noch länger.

Das Landgericht München I hatte den heute 35-jährigen Boateng wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Boateng, dessen frühere Lebensgefährtin und auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der Rechtsstreit ist äußerst langwierig. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine höhere Geldstrafe gegen Boateng verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Nun ist das dritte Gericht in dieser Sache am Zug.