Letztes Update:
20230113081253
Foto: Christophe Gateau/dpa

05:26
13.01.2023
Im Zuge der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise in Argentinien ist die Inflationsrate in dem südamerikanischen Land auf 94,8 Prozent gestiegen. Damit erreichte die Teuerungsrate im vergangenen Jahr das höchste Niveau seit 30 Jahren, wie die Statistikbehörde (Indec) mitteilte. Im Jahr 2021 lag die Inflationsrate in Argentinien noch bei 50,9 Prozent.   
"Unsere Verantwortung und unsere größte Herausforderung besteht darin, die Inflation zu senken, denn sie ist das Fieber einer kränkelnden Wirtschaft", schrieb Wirtschaftsminister Sergio Massa nach der Veröffentlichung der Zahlen auf Twitter.

00:03
13.01.2023
Wie sich die neuen Preisbremsen auf die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme auswirken werden, können Haushalte mit Direktverträgen schon jetzt mit einem Online-Rechner ermitteln. Darauf hat die Verbraucherzentrale NRW hingewiesen.
Beispiel Strom: "Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger werden», erklärte die Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christina Wallraf. «Denn wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse."
Für Januar und Februar würden zunächst hohe Abschläge fällig, da die Preisbremsen erst ab März die Abschläge reduzierten. "Die Preisbremsen gelten allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar", betont sie. Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekämen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben.
Um den Rechner etwa für die Ermittlung der künftigen Strom-Abschläge zu nutzen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den aktuellen Bruttoarbeitspreis, den Grundpreis und die Jahresverbrauchsprognose kennen. Laut Verbraucherzentrale müssen Energieanbieter die neuen Abschläge und die Entlastung durch die Preisbremse bis spätestens Ende Februar mitteilen.
Während die Entlastungen bei direkten Kunden über niedrigere Abschläge ankommen, erhalten Mieter die Entlastungen für Gas und Fernwärme in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Gesetz möglich.