Letztes Update:
20221207075021

07:49
07.12.2022
Die EU und G7 haben eine Preisobergrenze von 60 Dollar pro Barrel für russisches Öl festgelegt. Das liegt unter dem derzeitigen Marktpreis.

07:23
07.12.2022
Gut zu wissen!
Viele Strom- und Gaskunden erwischt es derzeit kalt, wenn ihr Versorger sie über deftige Preissteigerungen informiert.Doch einfach so hinnehmen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das nicht. Denn wer mit einer Preissteigerung bei seinem Strom- oder Gastarif konfrontiert ist, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. "Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt", sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Steigen die Preise also etwa zum 1. Januar, können Betroffene bis zum 31. Dezember kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber beim Versorger eingegangen sein. Nur was ist dann die Alternative? Womöglich ein anderer Versorger. Preisvergleiche können dabei helfen, günstigere Wettbewerber zu identifizieren. Aber Achtung: Der Grundversorgungstarif ist dort nicht immer zu finden, im Zweifel muss man diesen separat herausfinden.

Foto: Frank Rumpenhorst/dpa