Die unionsgeführten Länder
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen wollen bei der Frage der sogenannten
Übergewinnsteuer und weiteren Einzelheiten des Jahressteuergesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Das teilen die Finanzministerien der fünf Bundesländer mit.
Der als Übergewinnsteuer bekannt gewordene
EU-Energiekrisenbeitrag werfe in seiner jetzt geplanten deutschen Umsetzung finanzverfassungsrechtliche Bedenken auf. Den EU-Mitgliedstaaten werde die Einführung eines Solidaritätsbeitrags verpflichtend vorgegeben, heißt es in dem Antrag der Unions-Länder. Mit der jetzt vorgestellten Umsetzung werde aber de facto eine weitere Ertragsteuer eingeführt - neben bereits existierenden Steuern.