Bei der vorgesehenen Gas- und Strompreisbremse soll ungerechtfertigten Tariferhöhungen nach Plänen der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben werden. Preiserhöhungen sollen bis Ende 2023 verboten sein - es sei denn, der Versorger weist nach, "dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist", heißt es in den Entwürfen zu den Preisbremsen, die in den Bundestag eingebracht worden sind.
Dabei könne sich eine Rechtfertigung etwa "aus marktbasierten Preis- und Kostenentwicklungen" ergeben. Eine "missbräuchliche Ausnutzung" der Regelungen zur Entlastung der Endkunden soll unterbunden werden.