Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Ampel-Koalition zu Nachbesserungen an der geplanten Strompreisbremse auf - andernfalls wird mit einer Klagewelle gerechnet. Ein Gutachten im Auftrag des Verbandes komme zum Ergebnis, dass die Pläne der Bundesregierung zur Erlösabschöpfung rechtswidrig seien. Die Abschöpfung stelle eine unzulässige Sonderabgabe dar. Zuvor waren auch Gutachten im Auftrag anderer Verbände zu dem Schluss gekommen, die Abschöpfung sei verfassungswidrig.
Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Geplant ist eine Abschöpfung zum 1. Dezember und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Abschöpfung Schluss sein.