Um wichtige Bauprojekte etwa für Gasleitungen zu sichern, sollen künftig auch Enteignungen möglich werden. Eine entsprechende Ergänzung des Energiesicherungsgesetzes hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Dabei geht es um "bewegliche Sachen, die für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur erforderlich sind" - also im Grunde Baumaterialien.
Dies soll aber nur in dringlichen Fällen möglich sein, und zwar "zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit", wie es in den Erläuterungen der Gesetzesnovelle heißt.