Carolin Gilga spricht über ethische Aspekte bei dem Projekt. Ein Problem ist hier die Berücksichtigung der Privatsphäre bei den Daten. Gilga geht aber auch auf das Recht des Katastrophenschutzes in Deutschland ein, das natürlich föderal angelegt ist und dementsprechend 16 verschiedene Katastrophenschutzgesetze hat. Sogar die Definitionen einer Katastrophe unterscheiden sich. Eine Katastrophe liegt aber nicht einfach objektiv und faktisch vor, sondern es muss eine behördliche Einordnung geschehen.
Bei AIFER gibt es eben das Problem mit dem Datenrecht, vor allem beim Einsatz von Drohnen. Jede Datenverarbeitung bedarf einer Rechtsgrundlage, dazu müssen die betroffenen Personen informiert werden. Die Speicherbegrenzung ist ebenfalls vorgeschrieben. “Jeder Verantwortliche muss nachweisen, dass all diese Grundsätze eingehalten worden sind”, so Gilga, nach dem Motto: “Selbst Not braucht ein Gebot.”
Dr. Diana Mantel