Angela Merkel wurde dem Bundestag am 5. März formal vom Bundespräsidenten zur Wahl vorgeschlagen.
Gewählt wird in geheimer Wahl, die Abgeordneten, die namentlich aufgerufen werden, gehen in Wahlkabinen an den Rändern des Plenarsaales.
Nötig ist die so genannte Kanzlermehrheit - also die absolute Mehrheit an Stimmen der Abgeordneten. Union und SPD haben 44 mehr Stimmen als nötig. Im Bundestag sitzen 709 Abgeordnete. Die Kanzlermehrheit liegt bei 355 Stimmen. Würden der erste und zweite Wahlgang scheitern, würde im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit ausreichen.
Katja Bauer