Drazen D. soll die Trennung von seiner damaligen Lebensgefährtin im Februar 2017 nicht akzeptiert haben. Der Sohn blieb danach bei seiner Mutter. Der Angeklagte soll sie in der Folgezeit mehrfach bedroht haben.
Jana Matisowitsch
Keine Regung während Anklageverlesung
08:38 16.03.2018
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er bewusst seine Expartnerin am Leben gelassen hat, um sich an ihr zu rächen. Er hatte einen Rucksack dabei, darin befanden sich Kabelbinder und eine Benzinflasche.
Es sei nicht auszuschließen, dass er vorhatte, sich ebenfalls umzubringen. Der Angeklagte saß während der Verlesung lässig in seinem Stuhl, während der Anklageverlesung zeigte er keine Regung.
Nils Horst
Sohn war wohl sofort tot
08:38 16.03.2018
"Er wusste, dass er ihn töten würde - und darauf kam es ihm an", sagte der Staatsanwalt.
Laut Anklageschrift soll sich Drazen D. Von hinten an die Terrasse herangeschlichen haben. Dort soll er sofort einen Schuss auf den Lebensgefährten und die Cousine abgefeuert haben, dann soll er ins Wohnzimmer gegangen sein und aus nächster Nähe drei Schüsse auf seinen Sohn abgegeben haben.
Die Schüsse haben Lunge und Herz getroffen. Sein Sohn war wohl sofort tot.
Nils Horst
Drazen D. macht keine Angaben
08:37 16.03.2018
Der Angeklagte, der beim Eintritt in den Gerichtssaal sein Gesicht verhüllt hatte, sagte, er mache keine Angaben zur Person.
Nils Horst
Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke aus
08:33 16.03.2018
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageerhebung von den Mordmerkmalen der Heimtücke und des Handelns aus niedrigen Beweggründen aus.
Der Kroate soll den Rachefeldzug gegen seine Ex-Partnerin genau geplant und sich das Repetiergewehr schon im August aus Kroatien oder Serbien besorgt haben.