Die Vorsitzende Richterin deutete an, abzuwägen, ob es sinnvoll sei, die geladenen Zeugen der großen Belastung durch eine intensive Befragung auszusetzen, wo sich doch an dem Fakt, dass der Polizistenmörder eine lebenslange Haftstrafe verbüßen muss, nichts ändern würde. Egal wie der Prozess endet. Andreas S. blieb grinsend dabei, dass er es nicht gewesen sei. Gleichwohl beantragte der Staatsanwalt, der von dessen Schuld überzeugt blieb, die Einstellung des Verfahrens.
Georg Altherr