Letztes Update:
20240430174819

11:01
30.04.2024
Äußerlich trat der Polizistenmörder im Vergleich zum Prozess in Kaiserslautern stark verändert auf. Im Gefängnis in Saarbrücken hat er sich die Haare wachsen lassen. Er trägt das Haar jetzt wellig und halblang eine Frisur, wie sie in den 1980ern oft zu sehen war, dazu einen getrimmten Backen- und Kinnbart. Er wurde ohne Handschellen in den Gerichtssaal gebracht und ging dann unbegleitet zu seinem Platz. Dabei trug er ein olivgrünes T-Shirt, eine beige Baumwollhose und dunkelblaue Sportschuhe. Im Vergleich zu Kaiserslautern sprach er ruhiger und dezenter. Auf Schauspieleinlagen verzichtete er ganz.

Georg Altherr

10:31
30.04.2024
Die Vorsitzende Richterin deutete an, abzuwägen, ob es sinnvoll sei, die geladenen Zeugen der großen Belastung durch eine intensive Befragung auszusetzen, wo sich doch an dem Fakt, dass der Polizistenmörder eine lebenslange Haftstrafe verbüßen muss, nichts ändern würde. Egal wie der Prozess endet. Andreas S. blieb grinsend dabei, dass er es nicht gewesen sei. Gleichwohl beantragte der Staatsanwalt, der von dessen Schuld überzeugt blieb, die Einstellung des Verfahrens.

Georg Altherr

10:23
30.04.2024
Das Gericht deutete zwar an, dass Andreas S. der Täter sein könnte. Der Jäger B. habe als Zeuge die Tat plausibel und ehrlich geschildert. Andererseits belaste der neuerliche Prozess in Saarbrücken die Zeugen sehr stark. Auch im Hinblick darauf, dass ein wichtiger Belastungszeuge inzwischen schwer herzkrank sei, regte die Vorsitzende Richterin an, das Verfahren gegen Andreas S. einzustellen. Gleichwohl versuchte sie dabei vom Polizistenmörder ein Schuldeingeständnis zu erhalten. Diesen Gefallen tat ihr Andreas S. aber nicht.

Georg Altherr

10:21
30.04.2024
Es bleibt juristisch ungeklärt, wer im September 2017 das Reh bei Spiesen wilderte und wer danach auf den Jäger B. zufuhr, dass dieser in den Graben springen musste.

Georg Altherr

10:19
30.04.2024
Damit endet die Berufungsverhandlung wie das Hornberger Schießen. 

Georg Altherr

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