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Smartwatch zeichnete Pulsverlauf bis zum Tod auf

14:05
30.06.2022
Die 24 Jahre alte Polizeianwärterin trug in der Tatnacht ihre  Smartwatch. Einer Beamtin des Landeskriminalamts gelang es, sie zu entsperren und die Gesundheitsdaten auszuwerten. Demnach hatte die Polizeianwärterin in den letzten Minuten ihres Lebens einen Puls zwischen 70 und 80. Um 4.28 Uhr am 31. Januar lag der Puls bei 74, eine Minute später bei null. Aus den Werten wird geschlossen, dass der Tod um 4.29 Uhr eintrat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auf die Polizistin in der Tatnacht zwei Schüsse aus einer doppelläufigen Schrotflinte abgegeben wurden und zwar nicht unmittelbar hintereinander, sondern mit einigen Minuten Abstand. Beide Schüsse sollen auf den Kopf der Frau abgegeben worden sein. Der erste soll sie schwerstverletzt haben, der zweite aus nächster Nähe soll tödlich gewesen sein. Deshalb wollte der Verteidiger von Andreas S. wissen, ob sich der Zeitpunkt des ersten Schusses anhand des Pulsverlaufs  feststellen lasse. Da der Pulsverlauf in den Minuten vorm Tod aber keine größeren Sprünge aufweist, scheint man die genaue Uhrzeit der Abgabe des ersten Schusses mittels der Smartwatch nicht belegen zu können.

Georg Altherr

"Es geht ja nicht um zwei Kaugummis"

12:15
30.06.2022
Der Hauptangeklagte Andreas S. beteiligt sich am heutigen Verhandlungstag aktiv am Prozess. Als eine Polizeibeamtin am Richtertisch anhand von Fotos und vermutlich auch von Zeichnungen über die Aussagen zum Tatablauf berichtet, springt Andreas S. auf einmal auf, tritt neben die Zeugin, drängt sie nach und nach nach rechts ab und gibt immer wieder Hinweise, dass etwas so und nicht so gewesen sei. Einmal sagt Richter Raphael Mall, der Angeklagte nehme es da ja sehr genau. Da braust der 39-Jährige auf und sagt: "Herr Vorsitzender,  Sie sagen, ich sei ganz genau. Worum geht's denn hier? Es geht ja nicht um zwei Kaugummis." Ein andermal fragt der Richter, ob noch jemand Fragen an die Zeugin habe. Als seine Anwälte keine mehr haben, meldet sich Andreas S. und stellt zahlreiche Fragen, bis ins Detail. 

Georg Altherr

Andreas S. leugnet nach Festnahme jede Tatbeteiligung und bedankt sich für milde Fesselung

11:39
30.06.2022
Der Hauptangeklagte Andreas S. tat nach seiner Festnahme am 31. Januar so, als habe er mit der Tat nichts zu tun. Er war an jenem Tag gegen 17 Uhr von schwer bewaffneten Spezialkräften der Polizei festgenommen und danach verhört worden. Bei diesem Verhör, so sagte es die ihn damals vernehmende Beamtin aus, sei Andreas S. ruhig und freundlich gewesen. Er habe sich dafür bedankt, dass die Handfesseln nicht zu fest gezogen seien.  Zu der Tat selbst habe er bei der Vernehmung gesagt, dass er von dem Geschehen im Radio gehört  habe. Er habe sie nicht mit sich in Verbindung gebracht. Am Dienstag hatte er in der Verhandlung hingegen ausgesagt, am  31. Januar am Tatort gewildert zu haben und aus Notwehr auf einen Polizisten geschossen zu haben, nachdem dieser ihn angegriffen habe. Dabei räumte er weinend ein, den Beamten wohl tödlich getroffen zu haben. Er sagte am Dienstag auch aus, dass er sich damals habe stellen wollen. Er habe aber zuerst mit seiner Frau sprechen wollen.  Mit der Festnahme sei die Polizei ihm zuvorgekommen. Der Widerspruch - einerseits habe er sich stellen wollen, andererseits bestritt er nach der Festnahme jede Tatbeteiligung - wurde am vierten Verhandlungstag nicht aufgelöst. 

Georg Altherr

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