Letztes Update:
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Montgomery warnt vor Ausbreitung von Corona-Subvarianten

07:03
31.05.2022
Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hat vor einer Ausbreitung der Omikron-Subvariante BA.5 des Coronavirus in Deutschland gewarnt. «Corona ist noch nicht vorbei - das belegt der heftige Ausbruch von Omikron in Portugal», sagte Montgomery der «Rheinischen Post» (Mittwoch). BA.5 werde sich auch in Deutschland ausbreiten. Viele Menschen - auch Geimpfte - würden erkranken. Geimpfte hätten aber deutlich mildere Symptome.

Das Robert Koch-Institut berichtete kürzlich von einer Zunahme der Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 auf niedrigem Niveau. Dominant ist weiter BA.2 mit 96,4 Prozent. Der Anteil von BA.5 verdoppelte sich etwa von 1,2 auf 2,5 Prozent. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte sich schon mit einer Warnung zu Wort gemeldet. «Die besonders ansteckende Variante BA4/BA5 ist auch bei uns auf dem Vormarsch. Dies könnte im Herbst die nächste Welle werden», schrieb der SPD-Politiker auf Twitter.

(dpa)

RKI registriert 61.889 Corona-Neuinfektionen - Inzidenz bei 201,7

03:42
31.05.2022
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstagmorgen mit 201,7 angegeben. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 5.00 Uhr wiedergeben. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche bei 189,0 gelegen (Vorwoche: 307,2, Vormonat: 717,4).

Allerdings liefert die Inzidenz kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus - wegen überlasteter Gesundheitsämter und weil nicht alle Infizierte einen PCR-Test machen lassen. Nur diese zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 61 889 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 64 437 registrierte Ansteckungen) und 136 Todesfälle (Vorwoche: 159) innerhalb eines Tages. Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen oder Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich. Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende immer mehr Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden.

Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 26 305 996 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

(dpa)

Kapitel

Montag, 30. Mai

Geldstrafe nach nicht angemeldeter Demo vor Kretschmanns Wohnhaus

16:43
30.05.2022
Weil er eine nicht angemeldete Demonstration von Gegnern der Corona-Politik nahe dem Haus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) angeführt haben soll, ist ein 52-Jähriger zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro verurteilt worden. Nach Auffassung der Richterin war der Mann der Leiter der Versammlung, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Sigmaringen am Montag. Der Mann sei daher zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt worden.

Der 52-Jährige würde damit als vorbestraft gelten. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einzulegen.

Bei der Demonstration Mitte Februar hatten Polizeiangaben zufolge rund 60 Menschen versucht, zu Kretschmanns Wohnhaus vorzudringen. Der Grünen-Politiker betonte wenige Tage später, solche Demonstrationen überschritten «sofort eine rote Linie». Das Landratsamt Sigmaringen verbot später Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das Haus des Regierungschefs per Allgemeinverfügung.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen leitete in dem Fall ein beschleunigtes Verfahren gegen den 52-Jährigen in die Wege. Zu einem ersten Gerichtstermin im Februar kam der Mann aber nicht. Stattdessen meldete er sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Eine Richterin verhängte daraufhin einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also ebenfalls 30 000 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte am Abend in Stuttgart, es sei nicht hinnehmbar, politisch Verantwortliche und deren Familien persönlich zu bedrohen. In solchen Fällen müssten empfindliche Strafen folgen. «Daher erscheint mir die Entscheidung des Amtsgerichts Sigmaringen auch mehr als angemessen und erforderlich», sagte Strobl nach Angaben seines Ministeriums.

(dpa)

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