Die meisten Gerichte in Baden-Württemberg verzichten von der neuen Woche an auf die coronabedingte Maskenpflicht im Gebäude. Sie folgen damit einer Empfehlung des Justizministeriums, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei fünf Gerichten im Südwesten zeigt.
Das Justizministerium hat die Empfehlung für eine Maskenpflicht in den Gerichten in Baden-Württemberg mit Wirkung ab diesem Montag aufgehoben, wie eine Sprecherin in Stuttgart mitteilte. Begründet wurde dies mit dem «deutlichen und beständigen Rückgang des Infektionsgeschehens im Land».
Am Landgericht Ulm soll die Maskenpflicht auf den Fluren deshalb ab diesem Montag entfallen. Bei den Strafsitzungen im Zuhörerbereich sei aber weiterhin dauerhaft Maske zu tragen, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Auch das Justizministerium betonte, dass die Entscheidung über eine Maskenpflicht im Gebäude die Gerichtsvorstände treffen. Im Gerichtssaal entscheidet darüber aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit zudem der Vorsitzende Richter oder die Vorsitzende Richterin.
Auch an den Landgerichten in Konstanz und Stuttgart fällt die Maskenpflicht im Gebäude künftig weg. In Konstanz stellten es die Richter bislang bereits den Prozessbeteiligten im Saal frei, während des Sprechens die Corona-Schutzmaske abzulegen, teilte eine Sprecherin mit. Wie es künftig gehandhabt werde, bleibe abzuwarten. Am Landgericht in Stuttgart ist die Maske künftig eine Empfehlung und keine Pflicht mehr. Ob im Gerichtssaal Maske getragen werden müsse, legten die Richter etwa in Abhängigkeit von Saalgröße, Anzahl der Zuschauer oder Anwesenheit von Risikogruppen fest, sagte eine Sprecherin. Das Amtsgericht in Freiburg hat die Maskenpflicht bereits am vergangenen Freitag (27. Mai) aufgehoben, wie ein Sprecher mitteilte.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält nach Angaben eines Sprechers dagegen zunächst an der Maskenpflicht im Gebäude fest. Das Gericht prüfe derzeit aber, ob die Vorgaben an die aktuelle Entwicklung der Pandemie angepasst werden müssen. Das Justizministerium geht den Angaben zufolge davon aus, dass es künftig keine einheitliche Maskenpflicht in den Gerichtsgebäuden im Südwesten mehr geben wird.
(dpa/lsw)