Letztes Update:
20220518180355

Urteil im Prozess gegen falschen Impfarzt erwartet

15:54
18.05.2022
Im Prozess gegen einen falschen Impfarzt vor dem Landgericht Traunstein wird am Donnerstag (11.00 Uhr) das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Theologen vor, mit gefälschter Approbation und ohne ärztliche Zulassung mehr als 300 Menschen in Oberbayern gegen Corona geimpft und bei Hunderten anderen die Impfung überwacht zu haben.

Zum Prozessauftakt im Februar hatte der 50-Jährige die Vorwürfe der Anklage weitestgehend eingeräumt. Es sei richtig, dass er falsche Doktortitel benutzt, eine Approbationsurkunde gefälscht und somit zu Unrecht Impfstoff verabreicht habe, ließ er über seine Anwälte mitteilen. Es sei ihm nicht zuletzt darum gegangen, eine Beschäftigung zu haben, sich gebraucht zu fühlen - und auch darum, etwas zum Lebensunterhalt beizutragen.

Die Anklage lautet unter anderem auf gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und Titelmissbrauch. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann bei mindestens 306 Menschen ohne ärztliche Zulassung selbst die Spritze gesetzt und in 1144 Fällen Injektionen von medizinischem Fachpersonal überwacht. Der Mann war demnach im Impfzentrum Rosenheim und im Impfzentrum Karlsfeld im Landkreis Dachau tätig sowie mit mobilen Impfteams - etwa in Pflegeeinrichtungen - im Einsatz. Gesundheitliche Schäden erlitt den Ermittlern zufolge niemand.

(dpa)

Bundesverfassungsgericht entscheidet zur Pflege-Impfpflicht

15:53
18.05.2022
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag (9.30 Uhr) seine endgültige Entscheidung zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Das höchste deutsche Gericht veröffentlicht seinen Beschluss schriftlich unter anderem auf seiner Internetseite. (Az. 1 BvR 2649/21)

Im Eilverfahren hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter im Februar abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht konnte somit wie geplant Mitte März umgesetzt werden. Der Erste Senat entschied: «Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.»

Die Impfpflicht begegne «zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken», hieß es. Es stand aber noch eine umfassende Prüfung der Verfassungsbeschwerden aus.

Kritisch merkten die Richter schon damals an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde bloß auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen. Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte sowie Leiter von Einrichtungen, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen.

(dpa)

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