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Ramelow wirbt für Verlängerung von Corona-Regeln

12:14
31.03.2022
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat im Landtag für eine Verlängerung der bestehenden Corona-Regeln über den 2. April hinaus geworben. «Es ist eine Reststruktur an Abwehrmechanismen nötig. Dafür brauchen wir die Ermächtigung des Landtags, dass Thüringen ein Hotspot ist», sagte Ramelow am Donnerstag im Parlament in Erfurt.

Es sei angesichts der hohen Infektionszahlen wichtig, einen Basisschutz aufrecht zu erhalten. Ramelow erneuerte seine Kritik am Vorgehen der Bundesregierung, Regelungen den Ländern zu überlassen. «Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundesgesetzgeber festgelegt hätte, was gelten soll.»

Der Landtag beschäftigt sich in der Sondersitzung mit der Frage, ob die Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel sowie die Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie weiterhin gelten sollen. Dazu müsste sich das Parlament auf eine Hotspot-Regelung verständigen, die von Ramelows rot-rot-grüner Minderheitskoalition beantragt wurde.

(dpa)

BGH: Polizei durfte Maskenverweigerer in Gewahrsam nehmen

11:49
31.03.2022
Ein Kritiker der Corona-Maßnahmen, der bei einer Demonstration in der Kölner Altstadt keine Schutzmaske tragen wollte, durfte von der Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Rechtsbeschwerde des Mannes, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. (Az. 3 ZB 4/21)

Zu dem Vorfall war es im Dezember 2020 gekommen. Damals schrieb die nordrhein-westfälische Corona-Verordnung vor, dass an Orten mit vielen Leuten Maskenpflicht herrscht, wenn die zuständige Behörde es anordnet. Die Stadt Köln hatte davon für die gesamte Altstadt Gebrauch gemacht. Laut BGH verletzt dies kein Verfassungsrecht.

Der Mann war zunächst von Mitarbeitern des Ordnungsamts angesprochen worden. Ihnen sagte er, dass er weder eine Maske dabei habe noch ein ärztliches Attest, das ihn von der Maskenpflicht befreie. Den hinzugerufenen Polizisten wollte er den Angaben zufolge keinen Ausweis zeigen und leistete «massiven körperlichen Widerstand». Schließlich nahmen sie den Mann in Gewahrsam. Gut vier Stunden später, als die Demo vorbei war, wurde er wieder laufengelassen.

Gegen die Maßnahme hatte der Mann auch schon erfolglos Beschwerde beim Kölner Landgericht eingelegt. Der BGH hatte an der Entscheidung nichts auszusetzen. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben.

dpa

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