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Baden-Württemberg scheitert mit Vorstoß für längere Corona-Regeln

15:57
28.03.2022
Baden-Württemberg ist mit einigen anderen Ländern damit gescheitert, die bestehenden Corona-Regeln samt Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen nochmal um vier Wochen zu verlängern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Montag nach einer Schalte mit seinen Länder-Kollegen, der Antrag von Baden-Württemberg, Bayern und weiteren drei Ländern sei abgelehnt worden. Lauterbach lehnte auch die Forderung aus dem Südwesten und vieler Länder ab, die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz nachzubessern. «Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht», sagte der SPD-Politiker.

Er forderte die Länder auf, sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen und nun schnell die Hotspot-Regelung zu nutzen. «Die Länder haben das Recht und die Pflicht, die Bürger zu schützen», sagte Lauterbach.

Die grün-schwarze Landesregierung im Südwesten hält die Hotspot-Regelung aus dem Bundesgesetz dagegen für nicht umsetzbar - weder auf Landes- noch auf Kreisebene sei das rechtlich sicher anwendbar. Daran änderten auch Lauterbachs Hinweise vom Montag nichts mehr, hieß es in Koalitionskreisen. Das würde bedeuten, dass - wie schon erwartet - nach der Übergangsfrist bis zum 2. April so gut wie keine Schutzmaßnahmen mehr verhängt werden. An diesem Dienstagmorgen beraten die Spitzen von Grünen und CDU im Koalitionsausschuss das weitere Vorgehen, dann soll das Kabinett entscheiden.

Lauterbach erklärte am Montag, es gebe vier Kriterien, mit denen die Länder in der Lage sein sollten, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten.

(dpa)

Rechtsgrundlage für Corona-Regeln läuft wie geplant aus

15:56
28.03.2022
Am kommenden Wochenende wird wie geplant die bisherige Rechtsgrundlage für viele bundesweit geltende Corona-Beschränkungen auslaufen, eine Verlängerung wird es nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht geben. Ein Antrag mehrerer Bundesländer, das Infektionsschutzgesetz erneut entsprechend zu ändern, sei bei den Beratungen der Gesundheitsminister der Länder am Montag abgelehnt worden, sagte der SPD-Politiker in Berlin nach den Gesprächen.

Ab Sonntag sind nach dem kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Masken in Geschäften oder Schulen und 2G- oder 3G-Zutrittsregeln, kann es zwar auch noch geben, aber nur noch regional, wenn das jeweilige Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage dort feststellt (Hotspot-Regel).

Lauterbach verteidigte die Rechtslage: «Wenn es eine nationale Überforderung des Gesundheitssystems durch die Pandemie nicht gibt, sind auch nationale Regeln nicht mehr durchführbar.» Er habe erneut an die Länder appelliert, Hotspot-Regelungen in Kraft zu setzen. Auch für ganze Bundesländer sei das möglich. Bisher sind nur aus Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Pläne dafür bekannt.

Der Gesundheitsminister mahnte, die Länder sollten nicht darauf spekulieren, dass die Fallzahlen heruntergehen und sich das Problem von allein erledige. «Das wird es nicht tun.» Dies könne auch nicht der Geist sein, in dem man versuche die Pandemie zu überwinden. Die Zahlen seien auf sehr, sehr hohem Niveau, die Krankenhäuser zum Teil sehr stark belastet. Das sei eine unbefriedigende Situation, die sich noch lange hinziehen könne. «Somit muss die Losung der Stunde die sein, dass wir die Regel, die wir haben, nutzen und nicht eine Regel, die rechtlich nicht mehr erhältlich ist beklagen.» Man verliere Zeit, es müsse gehandelt werden, sagte er an die Länder gerichtet.

(dpa)

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