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Landkreistag bleibt dabei: Teil-Impfpflicht hat weiter «keinen Sinn»

15:08
24.03.2022
Der Präsident des Landkreistages, der Tübinger Landrat Joachim Walter, bleibt bei seiner scharfen Kritik an der Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken. «Wenn Gesetze da sind, führen wir sie aus», sagte er nach der Einführung der Teil-Impfpflicht. «Ich bleibe aber dabei, dass es keinen Sinn macht.» Es habe sich durch zahlreiche Infektionen in Alten-und Pflegeheimen des Kreises gezeigt, dass die Impfung nicht vor einer Ansteckung schütze. «Damit ist der Schutzzweck der Einrichtung dieser sogenannten Impfpflicht mehr als infrage gestellt», sagte Walter am Donnerstag in Stuttgart.

Andererseits gebe es in seinem Kreis bereits jetzt einen massiven Pflegenotstand. «Wir haben 1700 Meldungen bei uns im Kreis Tübingen von Menschen, die nicht geimpft sind. Die fehlen irgendwo.» Da gehe es auch um Hausmeister und andere. «Aber die braucht man natürlich genauso.» Walter warnte davor, dass die Impfpflicht trotz des nicht überzeugenden Schutzes auch die Staatsverdrossenheit fördern könne. «Wir können es uns nicht leisten angesichts vieler Menschen, die sich vom Staat hier abwenden, da noch Wasser auf die Mühlen zu gießen.»

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist am Dienstag vergangener Woche angelaufen. Alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten mussten bis dahin ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offen legen. Wurde kein Nachweis vorgelegt, müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt informieren. Bislang wurden laut Gesundheitsministerium mehr als 17 000 Beschäftigte ohne Impfnachweis gemeldet. Mehr als 2600 Einrichtungen im Land hätten den Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt.

(dpa/lsw)

Baden-Württemberg fordert: Bund soll bald Ende der Pandemie ausrufen

14:45
24.03.2022
Baden-Württemberg hat den Bund zu einem baldigen Wechsel von der pandemischen in die endemische Phase aufgefordert. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verlangt der Stuttgarter Sozialminister Manne Lucha, dieser Strategiewechsel solle für Ende April eingeleitet werden. Das würde bedeuten, dass von diesem Zeitpunkt an das Coronavirus wie das Grippevirus eingestuft würde. Positiv getestete Menschen und deren Kontaktpersonen müssten sich nicht mehr absondern und Erkrankte nicht mehr zu Hause bleiben. Als Grund für seine Forderung führt Lucha an, die Gesundheitsämter hätten wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante sowieso keinen Einfluss mehr auf das Ausbruchsgeschehen.

(dpa)

Mecklenburg-Vorpommern hält länger an Corona-Schutzvorschriften fest

12:34
24.03.2022
Mecklenburg-Vorpommern verlängert die Geltungsdauer wesentlicher Corona-Schutzmaßnahmen über die bisherige Übergangsfrist 2. April hinaus. Der Landtag in Schwerin stimmte am Donnerstag mehrheitlich einem Antrag der rot-roten Landesregierung zu, nach dem alle sechs Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin als sogenannte Hotspots eingestuft werden.

Damit bleiben etwa die Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte bei Restaurantbesuchen bis zum 27. April wirksam. Allerdings soll geprüft werden, ob in Interesse der Tourismusbranche die 3G-Regel für Hotels und Gaststätten schon vor Beginn der Reisezeit zu Ostern aufgehoben werden kann.

Redner von AfD, CDU und FDP übten in einer erneut emotionsgeladenen Debatte erhebliche Zweifel daran, dass dieses Vorgehen mit den rechtlichen Vorgaben des Bundes vereinbar ist. Sie forderten eine möglichst umfassende Aufhebung der Schutzmaßnahmen.

Mit 9180 Corona-Ansteckungen war am Mittwoch ein neuer Tageshöchstwert für Mecklenburg-Vorpommern registriert worden. Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde mit 2422,4 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen angegeben, was weiterhin die höchste Inzidenz aller Bundesländer darstellt.

(dpa)

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