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RKI registriert 131 792 Corona-Neuinfektionen - Inzidenz bei 1708,7

09:14
20.03.2022
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist nach einer längeren Phase des Anstiegs erstmals wieder gesunken. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche am Sonntagmorgen mit 1708,7 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1735,0 gelegen, vor einer Woche bei 1526,8 (Vormonat: 1346,3). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 131 792 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05.04 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche waren es 146 607 Ansteckungen.

Experten gehen von einer hohen Zahl an Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Ein Grund sind die begrenzten Kapazitäten etwa von Gesundheitsämtern. Oft werden Kontakte nur noch eingeschränkt nachverfolgt.

Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 49 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 50 Todesfälle gewesen. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 18 553 100 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Die Zahl der in Kliniken gekommenen Corona-infizierten Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI zuletzt am Freitag mit 7,81 an (Donnerstag: 7,58). Darunter sind viele Menschen mit positivem Corona-Test, die eine andere Haupterkrankung haben. Am Wochenende wird der Wert nicht mitgeteilt.

Die Zahl der Genesenen gab das RKI am Sonntagmorgen mit 14 528 800 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 126 916.

(dpa)

Erste bundesweite Corona-Schutzregeln fallen weg

09:12
20.03.2022
Nach mehreren Monaten fallen in Deutschland erste bundesweite Corona-Schutzauflagen weg. Fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn werden von diesem Sonntag an keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter.

Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen die Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.

Das Ende dieser 3G-Regeln gehört zu Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich.

Für regionale «Hotspots» können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Alle Länder wollen noch eine Übergangsfrist nutzen und bisherige Regeln bis längstens 2. April aufrechterhalten.

(dpa)

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