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Neue Corona-Regeln im Betrieb - Arbeitgeber sollen selbst entscheiden

03:13
16.03.2022
Arbeitgeber und Beschäftigte in Deutschland müssen sich auf neue Corona-Regeln für die Betriebe einstellen. Das Bundeskabinett will dazu an diesem Mittwoch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums beschließen. Die Arbeitgeber sollen selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen.

Die Arbeitgeber sollen dabei auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann dem Entwurf zufolge, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die bisherigen Maßnahmen entfallen am 19. März.

Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Ebenfalls an diesem Mittwoch sollen im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz erstmals beraten werden.

(dpa)

Ärzte warnen vor Flickenteppich durch künftige Corona-Regeln

01:07
16.03.2022
Die Ärzteschaft ist unzufrieden mit den Plänen der Ampel-Koalition für künftige Corona-Schutzmaßnahmen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, kritisierte kurz vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag, dass nur beispielhaft aufgeführt werde, ab wann die Länder schärfere Maßnahmen erlassen können.

Das werde «zwangsläufig zu einem bundesweiten Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Regelungen führen. Das verunsichert die Bevölkerung unnötig», beklagte Reinhardt in der «Rheinischen Post» (Mittwoch).

Ein von der Bundesregierung erarbeiteter Entwurf sieht vom 20. März an generell nur noch wenige allgemeine Schutzregeln mit Masken- und Testvorgaben in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Für regionale «Hotspots» sollen aber weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für sie eine besonders kritische Lage feststellt.

Reinhardt bezeichnete es grundsätzlich als richtig, Schutzmaßnahmen zurückzufahren. Anders als bei vorherigen Infektionswellen drohe den Krankenhäusern trotz hoher Infektionszahlen derzeit keine Überlastung.

Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, warnte allerdings, mit der Inzidenz auf Rekordhöhe steige auch die Belegung auf Normalstationen. Absehbar werde sich das auch auf die Intensivstationen auswirken, sagte Gaß den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). «Wir befinden uns in einer problematischen Situation», sagte Gaß. Er forderte daher die Maskenpflicht «an Orten mit hoher Infektionsgefahr» beizubehalten. Gaß nannte als Beispiele den Öffentlichen Nahverkehr, den Einzelhandel oder Orte mit vulnerablen Gruppen.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund forderte ebenfalls, im Einzelhandel und Innenräumen weiter Masken vorzuschreiben. «Gerade angesichts der steigenden Inzidenzen wäre es doch zumutbar, diese wirksame Maßnahme noch beizubehalten, bis sich das Infektionsgeschehen durch den eintretenden saisonalen Effekt tatsächlich abschwächt», sagte Verbandschefin Susanne Johna der «Augsburger Allgemeinen» (Mittwoch). Dadurch würden besonders gefährdete Menschen besser geschützt. Es würde auch verhindert, dass noch mehr Personal an Kliniken ausfalle.

(dpa)

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