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Österreich beschränkt Zahl kostenloser Corona-Tests - Aber Ausnahmen

11:38
15.03.2022
Österreich setzt die kostenlosen Corona-Tests fort, beschränkt aber deren Zahl. Ab 1. April würden für jeden Bürger jeweils fünf kostenlose PCR-Tests und fünf kostenlose Antigen-Tests im Monat zur Verfügung stehen, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag in Wien. Auch darüber hinaus bestehe zum Beispiel für alle, die sich krank fühlten oder in Altenheimen arbeiteten, die Möglichkeit zum Testen. «Wer einen kostenlosen Test braucht, der erhält ihn auch», sagte Rauch. Zuletzt herrschte Unklarheit zur weiteren Strategie. Die millionenfachen Tests haben Österreich bisher laut Rauch mehr als drei Milliarden Euro gekostet.

Darüber hinaus lockert das Land die Corona-Bestimmungen für Kontaktpersonen von Infizierten. Auch Ungeimpfte müssten künftig nicht automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Vielmehr könnten sie mit FFP2-Maske weiter arbeiten und einkaufen und sich im Freien aufhalten, hieß es. Allerdings dürften sie nicht in Veranstaltungen und in die Gastronomie, sagte Rauch. Dies geschehe, um Personalengpässe in Betrieben möglichst zu vermeiden.

Österreich hat eine Sieben-Tage-Inzidenz von rund 3400 Fällen pro
100 000 Einwohner. In Deutschland liegt sie bei 1600 Fällen.

(dpa)

Maskenpflicht an Schulen und Innenräumen wird bis April verlängert

11:37
15.03.2022
Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen nicht los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen.

Aufgrund des heftigen Infektionsgeschehens sei das zwingend notwendig, sagte Strobl. Man habe derzeit die «höchsten Infektionszahlen forever». Strobl kritisierte, dass der Bund den Ländern jetzt im Kampf gegen die Pandemie die Verantwortung zuschiebe, ohne dass diese den Instrumentenkasten zur Verfügung haben. Man ziehe notgedrungen die Karte der Übergangsfrist.

Nach einem Bund-Länder-Beschluss sollen eigentlich zum 20. März alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen, ein sogenannter Basisschutz soll aber bleiben. Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht lediglich eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber weiterhin Eingriffsmöglichkeiten geben. Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf beraten. Dabei geht es um eine neue Rechtsgrundlage für Beschränkungen, wenn die jetzige ausläuft.

Lauterbach rief die Länder am Dienstag dazu auf, die Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. «Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen», sagte Lauterbach im ARD-«Morgenmagazin».

Ab dem 2. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. Lauterbach: «Das können sie - und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.» Es werde keinen Freedom Day geben, betonte der Bundesminister. «Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.»

(dpa)

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