Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können offiziell noch bis diesen Dienstag ihre Corona-Impfung oder Genesung nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Ab Mittwoch gilt dann die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal, und die Gesundheitsämter können bei ihnen dann Beschäftigungskonsequenzen ziehen.
Die Impfpflicht greift auch für ehrenamtlich Tätige und Praktikanten, regelmäßig in Einrichtungen kommende Handwerker und Friseure. Nicht erfasst sind dagegen Postboten oder Paketzusteller und Handwerker, die nur für einmalige Aufträge kommen.
Allerdings kann es in der Praxis dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden. Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Bundesländern setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume. Der Verlust einer Stelle aufgrund fehlender Corona-Impfung droht nicht unmittelbar.