Das Bundesgesundheitsministerium hat bei künftigen Corona-Maßnahmen auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Mit dem Infektionsschutzgesetz, das nun erneut geändert wird, habe man einen Rahmen, der übergangslos Schutzmaßnahmen bei steigenden Fallzahlen und drohender Überlastung des Gesundheitssystems erlaube. «Der Minister hat die Länder jetzt wiederholt aufgefordert, sich darauf vorzubereiten», sagte ein Sprecher am Montag in Berlin.
Gegenwärtig gebe es «Rekordinzidenzen» und eine schnelle Verbreitung der Omikron-Untervariante BA.2. Darauf müsse man jetzt reagieren. «Wie darauf zu reagieren ist im Einzelfall, mit welchen Maßnahmen, das ist wie gesagt Ländersache», so sei das Infektionsschutzgesetz angelegt.
Das Gesetz soll in dieser Woche im Bundestag zum wiederholten Mal in der Pandemie geändert werden. In seiner aktuellen Version sieht es vor, dass die meisten bundesweiten Corona-Auflagen zum Sonntag (20. März) auslaufen. Die Länder hatten gefordert, dass weiterhin Maßnahmen möglich sein sollen. Die geplante Neufassung des Gesetzes sieht nur einen sogenannten Basisschutz vor.
Bundesweit möglich sein sollen demnach noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr - und Testpflichten in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll auch die Maskenpflicht in Zug und Flugzeug. Die Länder sollen weitere Corona-Auflagen für jeweils auszurufende Hotspots beschließen können, aber in geringerem Umfang als bisher.
(dpa)