Die Bundesregierung will ihren Instrumentenkasten im Umgang etwa mit russischen Oligarchen erweitern. Zwar seien EU-Sanktionen in Deutschland unmittelbar wirksam, heißt es in einem Gesetzentwurf, den Finanz- und Wirtschaftsministerium an die übrigen Ressorts der Bundesregierung übermittelten und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Aber: "Die bestehenden rechtlichen Regelungen sind bislang nicht speziell auf die Sanktionsdurchsetzung ausgerichtet und reichen daher nicht dafür aus, dass die Behörden auf Bundes- und Länderebene dieses Ziel vollumfänglich und effektiv erreichen können." Der Bundestag muss dem Vorhaben zustimmen.
So soll eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums die Arbeit der in Deutschland zuständigen Behörden koordinieren - dies soll auch Synergieeffekte für die Bekämpfung der Geldwäsche ermöglichen. Die Zentralstelle soll auch Tipps von Hinweisgebern entgegennehmen. Wenn ein Unternehmen gegen Sanktionen verstößt oder zu verstoßen droht, soll die Stelle einen Sonderbeauftragten zu seiner Überwachung einsetzen können.