Die SPD-Fraktion im Bundestag hat die Entscheidung der Ampel-Koalition verteidigt, Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) zwar Büro und Mitarbeiter, nicht aber das Ruhegehalt zu streichen. Beim Gehalt gehe es um Eigentumsansprüche, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast am Mittwoch in Berlin. „Deswegen ist das höchst bedenklich verfassungsrechtlich.“
Die Haushaltspolitiker von SPD, Grüne und FDP hatten zuvor bekanntgegeben, dass sie dem früheren Regierungschef (1998 bis 2005) und heutigen Lobbyisten der russischen Energiewirtschaft Privilegien streichen wollen. Ruhegehalt und Personenschutz soll der 78-Jährige aber behalten. Die Union hatte zuvor einen Antrag vorgelegt, der auch die Streichung der Bezüge beinhaltet.
Mast betonte, dass die Koalition die Beschneidung der Schröder- Privilegien auch ohne den Vorstoß der Union beschlossen hätte. „Wir hätten so oder so gehandelt“, sagte sie. Sie sagte auch, dass sie sich von der Union ein ähnliches Vorgehen schon nach dem Ausscheiden von Helmut Kohl als Bundeskanzler gewünscht hätte. Der CDU-Politiker war wegen seiner Rolle in einer Parteispendenaffäre massiv unter Druck geraten. Sie hätte sich gefreut, wenn die Union damals mehr Mut gezeigt hätte, sagte Mast. „Wir haben diesen Mut, und ich finde, wir leiten alles Notwendige in die Wege.“
Die Ampel-Koalitionäre begründen die Streichung von Schröders Privilegien offiziell nicht mit dessen Haltung zu Russland und Putin. Das soll den Beschluss weniger angreifbar machen. Stattdessen fordern sie die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler „nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgt und nicht statusbezogen“. Man stelle fest, dass Schröder keine Verpflichtungen aus seiner Zeit als Bundeskanzler mehr wahrnehme.