Um Chaos und lange Wartezeiten zu vermeiden, hat das Bundesinnenministerium den Behörden der Länder Regeln für eine vereinfachte Registrierung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine an die Hand gegeben. In einem am Montag verschickten Schreiben an die Länder, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Registrierungen sollen nur erfolgen, wenn legal aufhältige Personen Leistungen begehren.“ Wer legal eingereist sei und auf der Durchreise in ein anderes Land nur kurz Unterkunft und Verpflegung benötige, müsse dagegen nicht erkennungsdienstlich behandelt werden.
Außerdem sollten die Daten von Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, zunächst nur im Verteilsystem des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gespeichert werden, die erkennungsdienstliche Behandlung mit Foto und Fingerabdrücken soll laut dem Schreiben der Migrationsabteilung des Ministeriums erst an dem Ort erfolgen, an dem die Geflüchteten untergebracht werden.