Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen während ihrer Zeit in der EU unkompliziert in der Heimat erworbene Führerscheine nutzen können. „Als Reaktion auf die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sind der Rat und das Europäische Parlament übereingekommen, im Dringlichkeitsverfahren besondere und vorübergehende Maßnahmen in Bezug auf ukrainische Fahrerdokumente einzuführen“, teilte die Vertretung der 27 Mitgliedstaaten am Donnerstag in Brüssel mit.
Die Regelungen sollen den Angaben zufolge insbesondere die Anerkennung und die Verlängerung der Dokumente sowie Überprüfungsverfahren im Fall eines Verlusts oder Diebstahls vereinfachen. Ziel sei es, den Alltag der Menschen in der EU ein wenig leichter zu machen, bis der „inakzeptable Krieg“ ein Ende gefunden habe. Wie das EU-Parlament mitteilte, können ukrainische Flüchtlinge unter bestimmten Bedingungen auch Lkw- und Busführerscheine in der EU anerkennen lassen. Dafür müssten sie eine kurze Schulung und eine Prüfung absolvieren.
Hintergrund des Vorstoßes ist, dass sich derzeit die Vorschriften und Verfahren für die Anerkennung und den Umtausch von Führerscheinen aus Drittländern von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden. So gilt beispielsweise in Deutschland, dass Fahrerlaubnisse aus den meisten Drittstaaten nur noch übergangsweise gültig sind, wenn man einen festen Wohnsitz hat. Wer in der Bundesrepublik darüber hinaus Auto fahren will, braucht einen in Deutschland ausgestellten Führerschein.
Nach Angaben der EU haben allein in den ersten zehn Wochen der Invasion Russlands in die Ukraine mehr als fünf Millionen Menschen das Land verlassen. Die meisten von ihnen fanden in der EU Zuflucht.
Michael Rabba