Letztes Update:
20220223100810

Zweites Corona-Jahr beschert Karlsruhe erneut viele Eilanträge

09:46
23.02.2022
Im zweiten Jahr der Corona-Pandemie sind beim Bundesverfassungsgericht erneut überdurchschnittlich viele Eilanträge eingegangen. 2021 verzeichnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe insgesamt 237 eigenständige Eilanträge, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht hervorgeht.

Dazu kamen noch einmal 1330 Eilanträge, die gekoppelt an eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurden. Der mutmaßliche bisherige Höchststand war im ersten Corona-Jahr 2020 mit 271 reinen Eilanträgen erreicht worden.

Die Zahlen werden erst seit dem Geschäftsjahr 1997 elektronisch erfasst. Ältere Eilanträge müssten per Hand im Archiv gezählt werden. Die zuständige Stelle geht aber davon aus, dass es auch vorher nie mehr als 271 Eilanträge gab. Vor 2020 hatte der Rekordwert bei 213 (im Jahr 2018) gelegen. Zu den sogenannten verbundenen Eilanträgen, die zusammen mit einer Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, ist im Jahresbericht 2020 keine Vergleichszahl ausgewiesen.

Worum es jeweils inhaltlich ging, lässt sich aus der Statistik nicht ablesen. Im Bericht heißt es aber, dass «ein nicht unwesentlicher Teil» der durch die Kammern erledigten Verfahren «Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum Gegenstand hatte». Die Kammern bestehen aus nur drei Richterinnen und Richtern der beiden Senate und bearbeiten die allermeisten Verfahren. Bedeutend sei außerdem die Bundestagswahl gewesen. So hätten zahlreiche Parteien Beschwerde eingereicht, weil sie nicht zur Wahl zugelassen wurden.

Insgesamt gingen vergangenes Jahr 5352 neue Verfahren ein. 5059 davon waren Verfassungsbeschwerden - das sind ungefähr 95 Prozent. Im Vergleich mit dem Vorjahr ist das ein kleiner Rückgang: 2020 waren es 5529 Verfahren und 5194 Verfassungsbeschwerden. Nur ein sehr kleiner Teil der Verfassungsbeschwerden hat Erfolg. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre waren es laut Gericht lediglich 1,85 Prozent.

(dpa)

Thailand lockert die Einreiseregeln - nur noch eine Nacht im Hotel

08:46
23.02.2022
Thailand will die Einreiseregeln für zweifach geimpfte Touristen weiter lockern. Ab dem 1. März müssten Besucher im Rahmen des «Test&Go»-Modells nur noch einen PCR-Test nach der Ankunft machen und dann in einem spezialisierten Hotel auf das Ergebnis warten.

Bisher war ein zweiter PCR-Test am fünften Tag mit einer weiteren vorgeschriebenen Nacht im Hotel Pflicht - diese Regel falle nun weg, berichtete das Nachrichtenportal «The Thaiger» am Mittwoch nach einem Treffen des Covid-Krisenzentrums CCSA.

Stattdessen können Feriengäste am 5. Tag selbst einen Antigen-Test machen und den Behörden das Ergebnis via App übermitteln.
Urlauber müssen aber auch weiter einen so genannten «Thailand Pass» im Internet beantragen. Es wird dringend empfohlen, sich bei den Behörden genau zu informieren.

Die Regierung in Bangkok hatte Ende Dezember aus Angst vor steigenden Fallzahlen wegen Omikron beschlossen, das im November eingeführte «Test&Go»-Modell zunächst auf Eis zu legen. Anfang Februar wurde es wieder aufgenommen - allerdings in verschärfter Form. Dies habe viele Touristen davon abgehalten, nach Thailand zu reisen, hieß es.

Auf den größten Inseln Phuket und Ko Samui sowie in weiteren Provinzen können doppelt geimpfte Urlauber derweil schon länger mittels des so genannten Sandbox-Modells unter bestimmten Auflagen quarantänefrei Ferien machen.

Die Infektionszahlen steigen in dem südostasiatischen Land seit Wochen, allerdings ist die Lage in den Krankenhäusern unter Kontrolle. Am Mittwoch verzeichneten die Behörden rund 21 200 neue Fälle, 39 Menschen starben in Verbindung mit Covid-19.

(dpa)

Wir setzen Embeds, also Einbettungen von Drittanbietern ein. Dieser fremde Inhalt wird nicht ohne Ihre Zustimmung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) geladen. Nur, wenn Sie die Embeds mit einem Klick auf „Externe Inhalte nachladen“ aktivieren, werden die Elemente der Drittanbieter geladen. Erst dann werden vom Drittanbieter ggf. Cookies gesetzt und über Ihren Browser Daten an den jeweiligen Anbieter übertragen. Einige solcher Inhalte stammen auch von sozialen Netzwerken oder anderen Unternehmen aus den USA, durch deren Einbettung Daten (z.B. Ihre IP-Adresse, Browserinformation, Cookie-ID, Pixel-ID, aufgerufene Seite, Datum und Zeit des Aufrufs) auch in die USA übertragen werden können.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Inhalt laden