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Polizeiärztin kritisiert Corona-Politik - Gericht bestätigt Kündigung

14:18
02.02.2022
Eine Polizeiärztin hat eine Zeitungsanzeige geschaltet und darin das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 verglichen - dafür hat das Land Baden-Württemberg ihr gekündigt. Die Frau wehrte sich dagegen, scheiterte aber am Mittwoch in zweiter Instanz am Landesarbeitsgericht in Freiburg.

Die Kündigung nach der öffentlichen Kritik an der Corona-Politik sei wirksam, teilte das Gericht mit (Az.: 10 Sa 66/21). Die Ärztin habe gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf Interessen des beklagten Landes verstoßen - insbesondere gegen die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.

Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, sagte ein Gerichtssprecher. Zwar könne die Frau dagegen Beschwerde einlegen. Sie habe aber angekündigt, darauf zu verzichten.

Unter ihrem Namen hatte sie nach Angaben des Gerichts im Herbst 2020 eine Kleinanzeige in einer kostenlosen Sonntagszeitung veröffentlicht, die überschrieben war mit «Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz». Unter anderem ist in der Annonce zudem von «Zwangsimpfung» die Rede, und es gibt einen Verweis auf eine Demonstration vor dem Bundestag gegen das Infektionsschutzgesetz.

Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet, hieß es. Zudem habe sie arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. «Zu den Treuepflichten gehöre es, den Staat, die Verfassung und staatliche Organe nicht verächtlich zu machen. Die Überzeugung der Klägerin sei nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt», teilte das Gericht weiter mit.

Die Klägerin sah das anders. Sie sei der Auffassung gewesen, dass ihr außerdienstliches Eintreten für die Wahrung der Grundrechte keine Verletzung ihrer Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber sei, hieß es.

Der Deutschen Presse-Agentur hatte Anette Franz aus Lahr (Ortenaukreis) vor der Verhandlung mitgeteilt, sie stehe wie die deutsche Polizei für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Mit ihrer Anzeige habe sie «anscheinend hellseherische Fähigkeiten» gehabt: Sie verwies unter anderem auf die geplante Impfpflicht und darauf, dass Quarantäneverweigerer zwangsweise untergebracht wurden. In ihrer Anzeige war auch von «Gefängnis» die Rede.

Schon das Arbeitsgericht Freiburg war allerdings der Argumentation des Landes gefolgt und hatte die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.

Das Land hatte der Polizeiärztin im vergangenen Sommer auch fristlos gekündigt, weil sie laut Gericht unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben soll. Diese Kündigung sollte am 31. März vor dem Arbeitsgericht Freiburg verhandelt werden. Da die erste Kündigung aber nun wirksam ist, dürfte die zweite ohne Bedeutung sein.

(dpa)

Schulleiter sollen mehr Spielraum bei Quarantäne bekommen

12:12
02.02.2022
Bei einem Corona-Ausbruch in einer Klasse soll künftig die Schulleitung deutlich flexibler über eine Quarantäne entscheiden können als bisher. Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper sagte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: «Eigentlich ist es so, dass die Schulleitungen das relativ selbstständig entscheiden können.» Die bisherige Abstimmung mit dem Gesundheitsamt soll demnach entfallen. Grund ist die Überlastung der Gesundheitsämter wegen der Ausbreitung der Omikron-Virusvariante.

Bisher müssen sich die Schulleitungen mit den Gesundheitsämtern absprechen, wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler infiziert sind, ob die Klasse in den Fernunterricht wechselt. Zwar bleibe 20 Prozent der ungefähre Richtwert, sagte Schopper. Aber auch hier könnten die Schulleitungen selbst einschätzen, ob es sinnvoll sei, etwas früher oder erst später mit der Klasse in Quarantäne zu gehen. Die Meldepflicht der Schulen zu den Corona-Fällen bleibe aber bestehen.

(dpa)

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