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Italien lockert Corona-Einreiseregeln für Bürger aus Nicht-EU-Ländern

16:20
22.02.2022
Italien lockert die Corona-Einreiseregeln für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Ab dem 1. März brauchen Menschen, die aus Ländern außerhalb der EU in das Mittelmeerland einreisen wollen, entweder einen Corona-Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis oder einen negativen Coronatest, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag in Rom mitteilte. Damit entfallen für Nicht-EU-Bürger die zusätzliche Testpflicht sowie eine mögliche fünftägige Quarantäne, sollten sie nicht alle nötigen Dokumente bei der Einreise vorlegen können. Italien dürfte damit auch wieder mehr ausländische Touristen anlocken wollen. Aktuell gilt noch der Notstand, der am 31. März ausläuft. Danach könnten weitere Corona-Lockerungen folgen.

(dpa)

Baden-Württemberg macht sich locker - Rückkehr zur Warnstufe

16:19
22.02.2022
Der Frühling naht und ganz Deutschland lockert die Corona-Regeln. Baden-Württemberg marschiert dabei voran. Bund und Länder haben eigentlich beschlossen, zur sogenannten 3G-Regel erst am 4. März zurückkehren zu wollen. Im Südwesten tritt bereits ab Mittwoch die neue Coronaverordnung in Kraft, mit der das Stufensystem des Landes über den Haufen geworfen wird. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) spricht von «erheblichen Lockerungen».

Was ändert sich konkret?

Für Geimpfte ändert sich zunächst gar nicht so viel. Vor allem Ungeimpfte kommen in den Genuss von mehr Freiheiten. Sie haben künftig mit negativem Test wieder Zutritt zu ganz vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, zu Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, zu Messen und körpernahen Dienstleistungen. Bislang musste man hierfür geimpft oder genesen sein. Auch für Saunen gilt künftig die sogenannte 3G-Regel - also geimpft, genesen oder getestet.

Mit wie vielen Leuten darf ich mich treffen?

Keine Beschränkungen gelten weiterhin für die, die geimpft, genesen oder bis zu 13 Jahre alt sind. Nun werden aber die Regeln für private Zusammenkünfte unter Ungeimpften gelockert - ein Haushalt darf nun mit zehn weiteren ungeimpften Personen zusammentreffen.

Wie viele Menschen sind künftig in Stadien und Konzerthallen erlaubt?

Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich - in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein. Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Anzahl von 25 000 Besuchern.

Was gilt für Clubs und Diskotheken?

Auch sie dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Nur wer vollständig geimpft, geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen kann, kommt am Türsteher vorbei. In den Clubs muss Maske getragen werden - aber nicht auf der Tanzfläche. Dabei handle es sich um einen Kompromiss mit den Clubbetreibern, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Die Maske schränke eben sehr ein beim Tanzen. Auch beim Konsum von Speisen und Getränken kann die Maske vorübergehend abgesetzt werden.

Wie ist die Lage an den Schulen?

Kretschmann stellte am Dienstag auch Lockerungen für Schulen in Aussicht. Die Maskenpflicht an Schulen und Kitas könnte aus seiner Sicht nach den Osterferien vorbei sein. «Die Möglichkeit besteht», sagte der Grünen-Politiker. Auf die Frage, ob die Maskenpflicht schon am 20. März aufgehoben werden könnte, wenn die meisten Corona-Auflagen entfallen, sagte er: «Das sehe ich jetzt nicht.»

Was ist mit den Narren?

Fastnachtsveranstaltungen sind erstmals seit zwei Jahren wieder möglich - unter Beachtung der 3G-Regel, wie Kretschmann bereits vergangene Woche verkündete. Am Donnerstag (24.2.) beginnt mit dem «Schmotzigen Dunschtig» die Hochphase der närrischen Saison. Laut Narrenverband soll bei den Fastnachtstreffen auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten - Narren dürften aber auf die Corona-Maske verzichten, wenn sie selbst kunstvoll geschnitzte Masken tragen.

Was wird sich nicht ändern?

Vieles ändert sich, aber manches bleibt trotz neuer Verordnung auch gleich. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen öffentlichen Räumen und im Nahverkehr. Erwachsene müssen dort eine FFP2-Maske tragen. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Wie werden die Lockerungen gerechtfertigt?

Wegen der etwas milderen Omikron-Variante ist das Gesundheitssystem nicht mehr so stark belastet wie bei Delta. Deshalb passt das Land sein Stufensystem an und setzt seine Grenzwerte nach oben. Der Wert für die Hospitalisierungsinzidenz, ab dem die sogenannte Alarmstufe gilt, wird von 3 auf 15 angehoben. Gleichzeitig müssen für die Alarmstufe mindestens 390 Covid-Patienten auf Intensivstation liegen.

Die Zahl der Corona-Infizierten, die in einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kamen, lag zuletzt bei knapp 8. Auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg wurden 288 Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit rutscht das Land ab Mittwoch von der Alarmstufe I automatisch in die Warnstufe. Diese gilt nun, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 4 erreicht oder wen 250 Covid-Patienten auf Intensivstation liegen.

Sollte die Belastung der Krankenhäuser wieder zunehmen und die Grenzwerte überschritten werden, dann tritt wieder die Alarmstufe mit ihren 2G-Regeln in Kraft. Die Alarmstufe II, die höchste Eskalationsstufe, wurde ganz abgeschafft. «Wir sind zuversichtlich, dass unsere Maßnahmen greifen», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Man gehe von einer Stagnation der Situation auf den Intensivstationen aus. Zudem habe man ab dem 24. Februar keine rechtliche Grundlage mehr für eine solche Stufe.

(dpa)

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