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Gastgewerbe auch im zweiten Corona-Jahr mit schwachen Umsätzen

07:32
21.02.2022
Deutschlands Gastwirte und Hoteliers haben sich 2021 nicht von den Umsatzeinbrüchen des ersten Corona-Jahres erholt. Nominal hatten die Unternehmen gerade einmal 0,1 Prozent mehr Geld in der Kasse als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte. Real, also zu gleichbleibenden Preisen, sank der Umsatz im Gastgewerbe in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2020 um 2,2 Prozent.

Nach Angaben der Wiesbadener Statistiker waren die von Einschränkungen wegen der Pandemie geprägten Jahre 2020 und 2021 damit die umsatzschwächsten im Gastgewerbe seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 hat das Gastgewerbe 2021 real 40,3 Prozent und nominal 36,4 Prozent weniger umgesetzt.

In einer ersten Schätzung Mitte Januar waren die Statistiker noch von einer günstigeren Entwicklung für das Gesamtjahr 2021 ausgegangen. Doch weil im Dezember wegen steigender Corona-Infektionszahlen vielerorts die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie und Beherbergung verschärft wurden, blieb zum Jahresende der üblicherweise hohe Umsatz aus. Von November auf Dezember sanken die Erlöse kalender- und saisonbereinigt real um 21,1 Prozent und nominal um 20,4 Prozent.

(dpa)

Wirtschaftsprüfer: Coronahilfen werden uns noch lange beschäftigen

05:18
21.02.2022
Experten großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erwarten, dass Unternehmen noch länger mit den milliardenschweren Coronahilfen des Staates beschäftigt sein werden.

«Die Hilfen werden mit einem Vorbehalt ausgezahlt», sagte Tobias Kreiter von EY (Ernst & Young) der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. «Die Schlussabrechnung ist noch nicht einmal angelaufen.» Ähnlich äußerte sich der Berater von Deloitte, Torsten Kempe.

Wer einen monatlichen Umsatzeinbruch von über 30 Prozent hat, der nachweislich durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde, kann einen Antrag auf Hilfen stellen. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen.

Berater Kempe sagte, die Frage bei der Schlussabrechnung werde sein, ob die Umsatzrückgänge tatsächlich coronabedingt seien. «Wenn beispielsweise Lieferketten wegen Corona unterbrochen sind und Unternehmen deshalb Umsatzeinbrüche verzeichnen, dann muss beurteilt werden, ob dieser Umsatzrückgang als coronabedingt einzustufen ist.» Das könne noch Debatten auslösen, die möglicherweise juristisch geklärt werden müssten.

(dpa)

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