Der Städte- und Gemeindebund fordert Klarheit bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen.
Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte der «Rheinischen Post» (Donnerstag), es fehlten zum Beispiel Angaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ungeimpfte Mitarbeiter zeitlich begrenzt weiterarbeiten könnten. «Es sollte unbedingt auch noch klargestellt werden, welche Regelungen gelten sollen, wenn die Impfung dauerhaft verweigert wird», sagte er.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Einige Bundesländer zweifeln an der Umsetzbarkeit wegen fehlender bundeseinheitlicher Vollzugsregeln. Bund und Länder einigten sich am Mittwoch auf die grundsätzliche Umsetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Konkrete Details dazu ließ der finale Beschlusstext aber offen.
Landsberg sagte, grundsätzlich sei es ein richtiger Ansatz, dass sich Bund und Länder am Mittwoch auf stufenweise Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie verständigt hätten.