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Norwegen lockert Corona-Maßnahmen kräftig

19:15
01.02.2022
Norwegen hebt einen Großteil seiner Corona-Maßnahmen auf. Bereits ab Dienstagabend um 23.00 Uhr gibt es unter anderem keine Begrenzungen für den Ausschank von alkoholischen Getränken mehr. Der Breitensport und andere Freizeitaktivitäten können nach Regierungsangaben ohne Einschränkungen wieder voll aufgenommen werden, Kinos, Theater und Kirchen können wieder voll besetzt sein. Teilnehmerbeschränkungen werden für Zusammenkünfte ebenso aufgehoben wie die Testpflicht für Einreisende.

Die Maskenpflicht in Geschäften, im öffentlichen Nahverkehr und in anderen Situationen mit möglichem Gedränge bleibt dagegen bestehen, wie Ministerpräsident Jonas Gahr Støre am Dienstagabend auf einer Pressekonferenz in Oslo sagte. Die generelle Ein-Meter-Abstandsregel bleibt ebenfalls bis auf Weiteres in Kraft.

«Heute sind wir endlich dorthin gekommen, dass wir viele der Infektionsschutzmaßnahmen aufheben können, mit denen wir den Winter über gelebt haben», sagte Støre. Man wisse nun, dass die Krankheitslast durch die Omikron-Variante des Coronavirus geringer sei und die Impfstoffe sehr vielen Menschen in Norwegen einen guten Schutz lieferten. Deshalb könne man viele Maßnahmen aufheben, obwohl die Neuinfektionszahlen schnell steigen. Um die Kontrolle zu behalten, müssten jedoch einige Maßnahmen bleiben.

Die norwegische Regierung strebt an, die letzten Beschränkungen bis zum 17. Februar aufzuheben - wenn sich die Lage wie erwartet weiter entwickelt.

(dpa)

Türkei meldet mit mehr als 100 000 Corona-Fällen neuen Höchststand

18:08
01.02.2022
Die Türkei hat zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie die Marke von 100 000 neuen Corona-Fällen an einem Tag überschritten. Das Gesundheitsministerium in Ankara meldete am Dienstagabend zudem 198 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 in 24 Stunden. Die Türkei hat mit rund 84 Millionen Einwohnern eine ähnlich große Bevölkerung wie Deutschland. Beschränkungen im öffentlichen Leben bestehen zurzeit kaum. Dem Gesundheitsministerium zufolge sind rund 84 Prozent der über 18-Jährigen mindestens zweimal geimpft.

Das Land setzt den chinesischen Impfstoff Sinovac, den von Biontech/Pfizer sowie das selbst entwickelte Präparat Turkovac ein. Die Türkische Ärztevereinigung TTB kritisiert, dass zu wenige Daten zu dem einheimischen Impfstoff veröffentlicht worden seien. Wie in vielen anderen Ländern ist auch in der Türkei die hoch ansteckende Omikron-Variante dominierend.

(dpa)

Anspruch auf PCR-Nachtestung bei Positiv-Test könnte wegfallen

18:07
01.02.2022
Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Corona-Schnelltest könnte künftig zumindest vorübergehend wegfallen. «Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung» werde «zunächst ausgesetzt», heißt es in einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Nachrichtenportal «The Pioneer» hatte zuerst darüber berichtet.

Ob es genauso kommt ist noch unklar. Das Ministerium äußerte sich auf Nachfrage nicht näher zum konkreten Stand der Planungen bei PCR-Tests und verwies darauf, dass die Testverordnung momentan weiterhin in der Abstimmung sei.

Wegen der hohen Infektionszahlen und begrenzter Laborkapazitäten hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Bundesländer im Januar für eine Priorisierung bei PCR-Tests ausgesprochen. Bund und Länder hatten bei ihrem letzten Corona-Krisengespräch vor gut einer Woche eine entsprechende Überarbeitung der Testverordnung durch das Gesundheitsministerium vereinbart.

Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem positiven Schnelltest an einer Teststation Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfung. Dem Entwurf zufolge könnte die Testverordnung so geändert werden, dass dieser Anspruch zunächst entfällt, aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden kann, wenn das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite explizit eine Empfehlung für eine PCR-Nachtestung ausspricht.

Bereits ein früherer Entwurf des Ministeriums sah außerdem vor, dass Labore künftig vorrangig Proben von Beschäftigten in Kliniken, aus der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen. Im neuen Entwurf wurden nun auch Arztpraxen und Risikogruppen mitaufgenommen. Der Nachweis soll beim Test erfolgen, die Teststelle vermerkt das entsprechend und im Labor wird die Probe bevorzugt untersucht. Das würde bedeuten, auch für andere Personengruppen gibt es weiterhin PCR-Tests, bis zur Übermittlung des Testergebnisses könnte aber mehr Zeit vergehen.

(dpa)

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