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Norwegen hebt auch Maskenpflicht und letzte Corona-Beschränkungen auf

09:39
12.02.2022
Norwegen verabschiedet sich nach Dänemark und Schweden von so gut wie allen verbliebenen Corona-Maßnahmen. Nach einer kräftigen Lockerung vor knapp zwei Wochen fallen nun auch die allermeisten weiteren Beschränkungen in dem skandinavischen Land weg, darunter die Maskenpflicht und die Ein-Meter-Abstandsregel. «Abstand zwischen uns ist nicht mehr länger notwendig», sagte Regierungschef Jonas Gahr Støre am Samstag in Oslo. Symbolisch für die Aufhebung der Maskenpflicht steckte er seinen Mund-Nasen-Schutz in die Innentasche seines Sakkos.

Die Pandemie stelle für die meisten Menschen keine große Gesundheitsgefahr mehr dar, sagte Støre. Die Omikron-Variante des Coronavirus verursache mildere Krankheitsverläufe, die Impfungen schützten gut. Zwei Empfehlungen bleiben laut dem Ministerpräsidenten aber bestehen: Nur Erwachsene mit Symptomen sollten sich testen lassen, und wer als Erwachsener positiv getestet werde, sollte vier Tage zu Hause bleiben. Alle Einreiseanforderungen werden aufgehoben.

Bereits Anfang Februar hatte Støre eine umfassende Lockerung der Corona-Beschränkungen verkündet. Das bedeutete unter anderem, dass es keine Begrenzungen für den Ausschank alkoholischer Getränke sowie Sport- und anderen Freizeitaktivitäten mehr gab. Die Norwegerinnen und Norweger hatten jedoch nach wie vor zueinander Abstand halten und in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Situationen mit Gedränge weiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

(dpa)

Gerichtspräsident mahnt Klärung offener Fragen zu Impfpflicht an

09:25
12.02.2022
Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, dringt auf die Klärung offener Fragen zur Einführung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. «Wir erleben gerade ein großes Wirrwarr, das für die Menschen nicht mehr nachvollziehbar ist», sagte Schlegel der «Wirtschaftswoche» (Samstag). Offenbar seien viele wichtige Fragen nicht zu Ende gedacht: «Hat der Arbeitgeber Ungeimpften gegenüber ein Kündigungsrecht? Gibt es für sie eine Lohnfortzahlung? Ist jemand, der wegen der Pflicht selbst kündigt und nicht sofort eine neue Stelle findet, für das Arbeitslosengeld gesperrt? Das muss jetzt geklärt werden», forderte Schlegel. Falls sich die Fragen bis zum 15. März nicht klären ließen, «könnten Bundestag und Bundesrat beschließen, das Inkrafttreten noch einmal aufzuschieben, um solche Fragen zu klären». Schlegel sagte weiter: «Was aber sicher nicht geht: Dass einzelne Länder jetzt ausscheren. Auch sie sind an die Gesetze gebunden, die Gesetzesbindung ist wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaats.»

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, den Vollzug der ab Mitte März greifenden - und auch mit Unionsstimmen beschlossenen - Impfpflicht auszusetzen. Sie sei in der jetzigen Form nicht umsetzbar, der Bund müsse nachbessern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rief die Bundesländer am Freitagabend bei der Umsetzung der Teil-Impfpflicht zu Geschlossenheit auf.

(dpa)

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