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Corona-Inzidenz im Südwesten steigt leicht

18:04
10.02.2022
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen ist in Baden-Württemberg erneut leicht gestiegen. Innerhalb einer Woche wurde eine Infektion mit dem Coronavirus bei 1564,4 Menschen je 100 000 Einwohner nachgewiesen, wie das Landesgesundheitsamt am Donnerstag in Stuttgart mitteilte (Stand: 16.00 Uhr). Das waren 21,8 mehr als am Vortag. Am gleichen Tag der Vorwoche waren es 1363,6.

Im Vergleich zum Vortag meldete die Behörde 36 611 neue Ansteckungen - ein Anstieg auf 1 657 446 registrierte Fälle seit Beginn der Pandemie. Am Coronavirus oder im Zusammenhang damit sind mittlerweile 13 874 Menschen gestorben. Das waren 27 mehr als am Vortag.

Etwa durch die hohe Auslastung der Testkapazitäten gehen Experten von einer großen Dunkelziffer bei unerkannten Infektionen aus. Zudem hatte die Stadt Stuttgart vor knapp einer Woche mitgeteilt, die hohe Zahl an Corona-Infektionsfällen derzeit nicht mehr schnell genug bearbeiten zu können. Es gibt also einen starken Meldeverzug.

Auf den Intensivstationen im Land lagen am Mittwoch 289 Covid-Patientinnen und -Patienten, 14 weniger als am Vortag. Damit sind den Angaben nach 12,2 Prozent der Intensivbetten mit Covid-Erkrankten belegt. Die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner in ein Krankenhaus kamen, stieg um 0,2 auf 7,6 (Hospitalisierungsinzidenz).

8 164 341 Menschen aus Baden-Württemberg sind inzwischen mindestens einmal geimpft. Das seien 73,5 Prozent der Gesamtbevölkerung, teilte das Landesgesundheitsamt weiter mit. Als geboostert - durch eine Auffrischungsspritze - gelten 6 040 085 Menschen beziehungsweise 54,4 Prozent.

(dpa/lsw)

Karlsruhe veröffentlicht Eil-Entscheidung zur Pflege-Impfpflicht

17:52
10.02.2022
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht an diesem Freitag seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen das Gesetz zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege. Damit könnte es sein, dass die Bestimmungen vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden. Das Gericht kündigte die Veröffentlichung der Entscheidung auf seiner Homepage an. Üblicherweise geschieht dies dort ab 09.30 Uhr.

Zuletzt waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder genesen sind - oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, hat aber Ermessensspielraum.

Bayern hatte angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes vorerst auszusetzen, weil offene Fragen ungeklärt seien.

(dpa)

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