Letztes Update:
20220209144752

Deutsches Team-Mitglied nicht in Corona-Quarantäne - Tests negativ

13:51
09.02.2022
Nach einem positiven Test bei der Einreise am Dienstag hat sich der Corona-Befund bei einem Mitglied des deutschen Olympia-Teams in Peking nicht bestätigt. Zwei weitere Tests am Mittwoch ergaben jeweils ein negatives Ergebnis, wie der Deutsche Olympische Sportbund mitteilte. Damit werde das Team-Mitglied als so genannter Close Contact geführt, muss sich damit vom Team separieren, darf aber weiter trainieren und am Wettkampf teilnehmen. Sollten weitere Tests bei den Winterspielen allerdings positiv sein, ist es möglich, dass die Person in einem Isolationshotel untergebracht wird.

Bisher waren bei den Spielen drei deutsche Athleten positiv auf das Coronavirus getestet worden. Beim Berliner Eiskunstläufer Nolan Seegert wurde bei der Einreise das Virus nachgewiesen, er verpasste deshalb den Team-Wettbewerb. Die beiden Kombinierer Eric Frenzel und Terence Weber waren am Mittwoch ebenfalls in ihrem ersten Wettbewerb nicht am Start.

(dpa)

DGB gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

11:45
09.02.2022
In der Debatte um die Corona-Impfpflicht für das Personal in Pflegeheimen und Kliniken hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für einen anderen Weg plädiert. «Wir sind nach wir vor für 3G-Regelungen, und auch bei 3G-Regelungen gehen wir davon aus, dass die Sicherheit für die Patienten und für die Beschäftigten gewährleistet wird», sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann am Mittwoch in Berlin.

«Wenn der Staat eine allgemeine oder eine einrichtungsbezogene Impfpflicht durchführt, kann es nicht sein, dass in diesen Einrichtungen oder Betrieben die Kontrolle erfolgt, dass die Einrichtungen, die Arbeitgeber, quasi Erfüllungsgehilfe des Gesetzgebers werden und damit betriebliche Konflikte entstehen, arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen zu Lasten der Beschäftigten», sagte Hoffmann weiter.

Laut im Dezember beschlossenem Gesetz müssen Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken mit Stichtag 15. März nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ein negativer Test, wie dies bei 3G ausreicht, genügt nicht. Bayern hatte angekündigt, alle Spielräume zu nutzen, die Umsetzung «vorläufig» auszusetzen.

Die Nachweispflicht gilt für Menschen, die in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, in Einrichtungen für behinderte Menschen, in Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten.

(dpa)

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