Nordrhein-Westfalen wird die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal trotz Bedenken an der Praxistauglichkeit umsetzen. Das Gesetz sei beschlossen worden und werde auch so umgesetzt, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. Der Sinn des Gesetzes sei nachvollziehbar, aber die Durchführung schwierig. Zugleich hielt Laumann auch an der geplanten allgemeinen Impfpflicht fest, um für den nächsten Herbst gegen Corona gewappnet zu sein.
Laumann forderte die Bundesregierung aber auf, den Personenkreis der im Gesundheitswesen Tätigen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht klar zu definieren. Außerdem sei ein Leitfaden notwendig, wie die Gesundheitsämter in Einzelfällen abwägen sollten zwischen Infektionsschutz und Versorgungssicherheit der jeweiligen Einrichtung.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU), sieht bei dem Gesetz Fehler beim Bund. «Die Reaktion der Krankenhäuser und Einrichtungen, der Städte und Kreise ist klar: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stößt in der Umsetzung auf enorme Schwierigkeiten», sagte der NRW-Ministerpräsident auf Anfrage. «Der Bund hat es bis heute versäumt, für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wesentliche bundeseinheitliche Regeln vorzulegen.»
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die vorübergehende Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angekündigt. Nach Bayern war auch die Union insgesamt auf die Bremse getreten. Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.