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Laumann: In den «Brauchtumszonen» an Karneval in NRW gilt 2G plus

16:26
08.02.2022
In den von der NRW-Landesregierung für die Karnevalstage geplanten «Brauchtumszonen» soll die 2G-plus-Regel gelten. Alle, die in diesen Zonen feiern wollten, müssten entweder vollständig geimpft und geboostert oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf.

Die Regelungen gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag. «Die Kommunen können dann entweder stichprobenmäßig kontrollieren, und wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein nicht unerhebliches Bußgeld bezahlen. Alternativ können sie bestimmte Bereiche absperren und die Zugangsvoraussetzungen in den Kontrollpunkten kontrollieren.»

Bei Feiern, die in den sogenannten Brauchtumszonen drinnen stattfänden, bräuchten auch Geboosterte noch zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest. «Denn im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter», sagte Laumann. Zudem dürften in den Zonen keine zusätzlichen Anreize wie Festbühnen oder Karnevalszüge geschaffen werden, um nicht noch mehr Menschen anzulocken. Diese Regelungen würden in der neuen Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben.

Die Kommunen könnten auch zusätzliche Schutzregeln für die Brauchtumszonen wie Maskenpflicht anordnen. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. «Für beides brauchen sie keine ausdrückliche Genehmigung meines Ministeriums», sagte Laumann. Die Kommunen würden die Brauchtumszonen auch selbstständig ausweisen.

(dpa)

Söder fordert Nachbesserungen bei Impfpflicht für Pflege und Medizin

16:25
08.02.2022
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat seine eigenen umstrittenen Äußerungen zur Corona-Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen klargestellt. «Nach derzeitigem Stand ist die Umsetzung kaum möglich», sagte der CSU-Chef am Dienstag in München. Generell stellte Söder klar, auch Bayern stehe weiter zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der Bund müsse aber jetzt «nachbessern und nachlegen», damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei.

Söder betonte, sowohl die Kommunen als auch die Einrichtungen würden Alarm schlagen, es gebe eine tiefe Besorgnis, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollten inklusive einer Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen. «So jedenfalls wie jetzt endet es im Chaos und schadet dem gesamten bemühen zu impfen», sagte er. Bayern werde deshalb alle Spielräume nutzen, die Umsetzung «vorläufig» auszusetzen.

«Wir werden erleben, dass das auch in vielen anderen Bundesländern zu eher chaotischen Zuständen führen wird», sagte Söder. Der Höhepunkt der Omikron-Welle stehe noch bevor und man müsse sich nur vorstellen, wie sich die Lage verschärfe, wenn zusätzliches Personal in der Pflege oder im Gesundheitswesen fehle. Zugleich forderte Söder den Bund auf, bei der allgemeinen Impfpflicht endlich voranzukommen. Es sei grotesk, dass die Bundesregierung zwar dafür sei, aber keinen Gesetzesentwurf vorlege.

Nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts hatte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ähnliche Kritik geäußert: «Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde.» Eine direkte Umsetzung der Pläne des Bundes für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März in Pflege und Gesundheitswesen sei daher nicht möglich. Eine Umsetzung würde über Monate hinweg die Gesundheitsämter und Gerichte befassen, da diese in allen Einzelfällen gemeldeten Mitarbeitern ohne eine Corona-Impfung nachgehen müssten.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte den Bund auf, sich dem Weg Bayerns anzuschließen und bundesweit ein Umsetzungsmoratorium bis zur Verhängung von Sanktionen zu unterstützen. «Diese Zeit sollte unter anderem genutzt werden, um die noch offenen Vollzugs- und Auslegungsfragen zu klären und einen bundeseinheitlichen digitalen Meldeweg aufzubauen.»

Bei Neueinstellungen in der Pflege wie im Gesundheitswesen gebe es im Übrigen keine Fristen: «Wer ab dem 16. März im Gesundheitswesen tätig werden will, muss geimpft sein», sagte Holetschek.

(dpa)

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