In den von der NRW-Landesregierung für die Karnevalstage geplanten «Brauchtumszonen» soll die 2G-plus-Regel gelten. Alle, die in diesen Zonen feiern wollten, müssten entweder vollständig geimpft und geboostert oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf.
Die Regelungen gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag. «Die Kommunen können dann entweder stichprobenmäßig kontrollieren, und wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein nicht unerhebliches Bußgeld bezahlen. Alternativ können sie bestimmte Bereiche absperren und die Zugangsvoraussetzungen in den Kontrollpunkten kontrollieren.»
Bei Feiern, die in den sogenannten Brauchtumszonen drinnen stattfänden, bräuchten auch Geboosterte noch zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest. «Denn im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter», sagte Laumann. Zudem dürften in den Zonen keine zusätzlichen Anreize wie Festbühnen oder Karnevalszüge geschaffen werden, um nicht noch mehr Menschen anzulocken. Diese Regelungen würden in der neuen Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben.
Die Kommunen könnten auch zusätzliche Schutzregeln für die Brauchtumszonen wie Maskenpflicht anordnen. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. «Für beides brauchen sie keine ausdrückliche Genehmigung meines Ministeriums», sagte Laumann. Die Kommunen würden die Brauchtumszonen auch selbstständig ausweisen.