Letztes Update:
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Bayern: Bis zu 15 000 Zuschauer erlaubt

14:16
08.02.2022
Es dürfen wieder mehr Fans in Bayerns Stadien. Die Sportclubs im Freistaat dürfen ihre Arenen bis zu einer Kapazität von 50 Prozent mit Zuschauern füllen, maximal dürfen 15 000 Zuschauer eingelassen werden, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag mit. Auch Stehplätze sind wieder erlaubt.

Im Sport herrscht weiterhin die 2G-plus-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, ist aber nicht zwingend.

Die neue Regelung gilt dem Innenministerium zufolge bereits ab Mittwoch. Bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent und einer maximalen Obergrenze von 10 000 Zuschauern.

(dpa)

Lauterbach gegen Söder - Gesundheitsminister pocht auf Impfpflicht

14:15
08.02.2022
Im Streit um die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal pocht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen den Willen Bayerns und der CDU auf Vollzug durch die Länder. «Das Gesetz gilt, und wir werden mit allen daran arbeiten, Umsetzungsmöglichkeiten zu erleichtern», sagte Lauterbach am Dienstag in Berlin. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eine Aussetzung des Vollzugs angekündigt. Die CDU nannte das von ihr im Bundestag vor einem Monat mitbeschlossene Gesetz derzeit kaum umsetzbar. Zugleich riefen Lauterbach und der Chef des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, die Bevölkerung auf, die derzeitigen Infektionsschutz-Maßnahmen vorerst weiter mitzutragen.

Lauterbach warf Söder indirekt vor, Konflikten mit den Gegnern der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus dem Weg gehen zu wollen. «Das ist eine unbeliebte Vollzugsmaßnahme, die dazu führt, dass in einigen Bundesländern zeitweise Personal ausfällt», sagte er. «Das macht niemand gerne. Und diesem Konflikt will man offenbar auszuweichen, weil man glaubt, die Omikronvariante ist so harmlos, dass man das nicht mehr braucht.» Dies sei aber abwegig.

Verhärtete Fronten bei der Einrichtungs-Impfpflicht:

Lauterbach sieht in dem Streit «nicht wirklich viele Kompromisslinien». «Entweder gilt das Gesetz auch für Bayern oder das Gesetz gilt nicht.» Es gehe um den Schutz der besonders verletzlichen Menschen, die den Beschäftigten anvertraut seien. Rückendeckung für Söder kam von der Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt. «Wenn so eine Entscheidung getroffen wird, müssen auch die Vollzugsfragen geklärt sein», sagte die frühere Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Inforadio vom rbb.

Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann verteidigte den Schritt des Freistaates. «Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde», sagte Herrmann nach einer Kabinettssitzung in München. Der CSU-Politiker machte zugleich deutlich, Bayern halte die einrichtungsbezogene Impfpflicht generell für richtig, insbesondere, wenn sie wie von der Bundesregierung angekündigt im Paket mit der allgemeinen Impfpflicht eingeführt werde.

Der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge sagte der «Bild»-Zeitung: «Die Bundesregierung muss einsehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Moment kaum umsetzbar ist.» CDU-Chef Friedrich Merz hatte die Aussetzung in ganz Deutschland gefordert: Die CDU habe im Bundestag in der Annahme zugestimmt, dass die Probleme gelöst werden könnten. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, warf Söder und Merz parteipolitische Spielchen auf dem Rücken der verletzlichsten Gruppen vor. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) äußerte sein Unverständnis über die Aussetzung in Bayern. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) forderte von der Bundesregierung umgehend konkrete Vorgaben zur Umsetzung.

Spielraum bei der Umsetzung:

Lauterbach stellte fest, der Vollzug des Gesetzes sei Ländersache. Der Bund könne Hilfestellung bieten, etwa Musterbenachrichtigungen für Gesundheitsämter, mit denen sie die betroffenen Beschäftigten anschreiben könnten. «Aber ganz konkrete Anfragen habe ich weder aus Bayern noch von der CDU gesehen.» Eine Frist zur Umsetzung, die verlängert werden könnte, sehe das Gesetz nicht vor.

Laut Infektionsschutzgesetz müssen die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Laut Lauterbach gibt es keine zeitlichen Vorgaben für den weiteren Prozess: Nachdem die Einrichtungen dem Gesundheitsamt Beschäftigte ohne Nachweis genannt haben, fordert das Amt die Betroffenen zunächst zur Vorlage auf - und «kann» am Ende ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dabei hat das Amt Ermessensspielraum.

Prognose zum weiteren Verlauf der Pandemie:

Wieler sagte den Höhepunkt der Omikronwelle «in wenigen Wochen» voraus. «Und dann wird man lockern», so der RKI-Präsident. Derzeit befinde sich das Land vor einem Wendepunkt. «In wenigen Wochen haben wir die Omikron-Welle überstanden. Bleiben wir ruhig und achtsam und aufmerksam. Und dann können wir uns entspannt auf Ostern freuen.» Derzeit gebe es bei den Klinikeinweisungen einen leichten Anstieg und insbesondere bei den auf den Intensivstationen behandelten Kranken «eine leichte Trendumkehr» nach oben.

Lauterbach sagte, die Lage sei noch nicht unter Kontrolle. «Wir können breite Lockerungen, wie sie derzeit diskutiert werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten.» Schnelle Öffnungen könnten die Welle deutlich verlängern. Er wies auf viele ungeimpfte Ältere hin. Aber: «Wir werden natürlich deutlich vor Ostern öffnen können.»

Risiko neuer Varianten:

Lauterbach betonte, dass jederzeit neue Corona-Varianten aufkommen könnten - auch unabhängig des aktuellen Omikron-Verlaufs. «Es ist nicht so, dass das aufeinander aufbaut.» Nach der erwarteten Entspannung in Frühjahr und Sommer solle ein Rückfall mit Omikron oder anderen Varianten verhindert werden - dafür brauche es angesichts vieler Ungeimpfter eine allgemeine Impfpflicht. Er erwarte in dieser Woche Gesetzentwürfe aus dem Bundestag.

PCR-Tests nach positivem Schnelltest:

Die Bürgerinnen und Bürger sollen nach einem positiven Corona-Schnelltest auch weiter Anspruch auf PCR-Nachtestung haben. Lauterbach sprach von einer «Veränderung der Position». Geplant ist nun etwa, dass man nach einer roten Warnmeldung auf der Corona-Warn-App und einem positiven Antigentest den PCR-Test erhält. Nach Lauterbachs Angaben würde die vorhandene Kapazität bei PCR-Tests auch bei täglich bis zu 450 000 Corona-Neuinfektionen reichen. «Und ich glaube, dass wir das nicht erreichen werden.» In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt wurde, war noch geplant, den Anspruch zur Nachtestung nach positivem Schnelltest zunächst auszusetzen.

Rückendeckung für Wieler:

Nach Kritik aus der FDP an dem RKI-Chef sagte Lauterbach: «Herr Wieler hat mein volles Vertrauen.» Wieler sagte: «Ich habe heute Geburtstag, ich habe das Glück, jetzt mit Ihnen hier meinen 61. Geburtstag zu verbringen - was kann es denn Angenehmeres geben, wir sind uns doch so sehr ans Herz gewachsen.» Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner bekräftigte hingegen die Kritik. Er habe «große Zweifel» an der überraschenden RKI-Entscheidung zur Verkürzung des Genesenenstatus, sagte Lindner am Montagabend bei «RTL Direkt». «Die fachliche und die Kommunikations-Entscheidung lag in den Händen von Herrn Wieler und ich glaube, man darf sagen, dass das außerordentlich unglücklich war.» Das RKI hatte den Genesenenstatus im Januar von sechs auf drei Monate verkürzt.

(dpa)

Bayern: Impfpflicht für Pflege und Medizin würde ins Chaos führen

14:14
08.02.2022
Nach umstrittenen Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Corona-Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen hat die bayerische Staatsregierung ihre Linie klargestellt. Man stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar. Das machte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München deutlich. «Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde.»

Eine direkte Umsetzung der Pläne des Bundes für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März in Pflege und Gesundheitswesen sei daher nicht möglich. CSU-Chef Söder hatte davon gesprochen, dass Bayerns Ausnutzen von Übergangsfristen «de facto» zu Aussetzung der selektiven Impfpflicht führen werde. Herrmann präzisierte nun, dass auch der Freistaat die einrichtungsbezogene Impfpflicht generell für richtig halte, insbesondere, wenn sie wie von der Bundesregierung angekündigt im Paket mit der allgemeinen Impfpflicht eingeführt werde.

Gut gemeint sei häufig das Gegenteil von gut gemacht, betonte Herrmann. Eine Umsetzung würde über Monate hinweg die Gesundheitsämter und Gerichte befassen, da diese in allen Einzelfällen gemeldeten Mitarbeitern ohne eine Corona-Impfung nachgehen müssten. «Der Bund hat die Bedenken der Basis und der Praxis nicht hinreichend zur Kenntnis genommen», sagte Herrmann. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rase mit seiner Verordnung «mit 180 Sachen in dichte Nebelbänke».

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte den Bund auf, sich dem Weg Bayerns anzuschließen und bundesweit ein Umsetzungsmoratorium bis zur Verhängung von Sanktionen zu unterstützen. «Diese Zeit sollte unter anderem genutzt werden, um die noch offenen Vollzugs- und Auslegungsfragen zu klären und einen bundeseinheitlichen digitalen Meldeweg aufzubauen.»

Bei Neueinstellungen in der Pflege wie im Gesundheitswesen gebe es im Übrigen keine Fristen: «Wer ab dem 16. März im Gesundheitswesen tätig werden will, muss geimpft sein», sagte Holetschek.

(dpa)

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