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Frau findet Luftgewehrgeschoss auf Corona-Demo

12:55
08.02.2022
Bei einer Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen in Göppingen ist möglicherweise ein Schuss mit einem Luftgewehr gefallen. Laut Polizei hatte eine Teilnehmerin der Versammlung am Montag einen Schmerz im unteren Rücken gespürt. In der Jacke der Frau war ein Luftgewehrgeschoss hängen geblieben. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Nach Angaben eines Sprechers von Dienstag handelt es sich bei Luftgewehrgeschossen um kleine Bleikügelchen - ähnlich jenen, wie sie bei Schießbuden auf Jahrmärkten verwendet werden.

«Wir lehnen jede Form von Gewalt strikt ab», teilte Göppingens Oberbürgermeister Alex Maier (Grüne) am Dienstag mit. «Dies gilt auch und erst recht im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kundgebungen. Andere Meinungen als die eigene müssen respektiert und in Form einer offenen politischen Diskussion erörtert werden.» Waffengebrauch sei in jeder Hinsicht inakzeptabel und juristisch zu ahnden.

(dpa)

Knapp 56 000 Teilnehmer bei Corona-Demos am Montagabend

12:54
08.02.2022
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Innenministerium am Montagabend 381 Versammlungen und Aufzüge in Baden-Württemberg gezählt - so viele wie nie zuvor. «Es beteiligten sich rund 55 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was dem Niveau der Vorwoche entspricht», berichtete Minister Thomas Strobl (CDU) nach Angaben seines Hauses am Dienstag dem Kabinett in Stuttgart. Die höchste Teilnehmerzahl im Südwesten betrug am 24. Januar rund 74 000. Damals waren es 26 Versammlungen weniger als am Montagabend.

Das Gros der Demos (330) richtete sich gegen die Maßnahmen in der Corona-Pandemie. 307 davon waren nicht angemeldet. Die Veranstaltungen verliefen weitgehend friedlich. Den meisten Zulauf habe es in Pforzheim (3000 Teilnehmende), Balingen im Zollernalbkreis (1700) und Ravensburg (1100) gegeben. Die 51 Gegenveranstaltungen mit in der Spitze bis zu 300 Teilnehmern in Tübingen und Lörrach seien ebenfalls insgesamt friedlich geblieben.

(dpa)

Auch Baden-Württemberg schafft 3G-Regel in Einzelhandel ab

12:01
08.02.2022
Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe ab. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt. «Ich glaube, dass das pandemisch vertretbar ist», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart über die Lockerung. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erklärte, die in der Alarmstufe II vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel bleibe erhalten.

(dpa/lsw)

Berlin und Niedersachsen halten an berufsbezogener Impfpflicht fest

12:00
08.02.2022
Berlin und Niedersachsen bleiben nach dem Vorstoß aus Bayern für eine vorübergehende Aussetzung der Corona-Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime bei dem Vorhaben. «Berlin hält sich an die Vereinbarung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die alle Länder und der Bund getroffen haben», sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey dem Nachrichtenportal t-online. «Ich befürworte ein bundesweit einheitliches Verfahren. Die Impfung ist und bleibt der Weg aus der Pandemie, auch in dieser Phase und auch für den kommenden Herbst.»

Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil machte deutlich, dass sein Land an dem Vorhaben festhält. «Bayern ist inzwischen ein komplett unberechenbarer Faktor in der Corona-Diskussion», erklärte der SPD-Politiker am Dienstag. «Dass nunmehr sogar die Umsetzung eines Bundesgesetzes auf nicht absehbare Zeit verweigert wird, hat allerdings eine neue Qualität. Geltendes Recht ist überall anzuwenden und steht nicht zur Disposition der jeweiligen Landesregierung.» Niedersachsen gehe davon aus, die Folgen dieser Impfpflicht bewältigen zu können.

Bayern hatte am Montag angekündigt, die gesetzliche Corona-Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen vorerst aussetzen zu wollen. Nun tritt auch die Union insgesamt bundesweit auf die Bremse. Eine Befürchtung ist, dass die Umsetzung der Maßnahme den Personalmangel im Gesundheitswesen verschärfen könnte.

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

(dpa)

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