Bei der Umsetzung der Teil-Impfpflicht für Kliniken und Pflegeheime hält der Städte- und Gemeindebund in bestimmten Fällen eine «zeitliche Streckung» für sinnvoll.
«Man sollte die Impfpflicht nicht grundsätzlich infrage stellen, aber in begründeten Ausnahmefällen kann eine zeitliche Streckung geboten sein», sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag). «Wenn die Funktionsfähigkeit oder der laufende Betrieb gefährdet sind, kann es richtig sein, hier zusätzlichen Spielraum zu eröffnen.»
Bayern hatte am Montag angekündigt, die Teil-Impfpflicht vorerst nicht umzusetzen, und unter anderem mit Sorgen vor einer Abwanderung von Pflegekräften argumentiert. Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
Landsberg sagte, in der konkreten Umsetzung zeigten sich jetzt regionale Unterschiede, die teilweise «den zeitgerechten Vollzug» behinderten. «Während Sozialeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bei ihrem Personal teilweise eine Impfquote von 97 Prozent melden, sieht dies offenbar bei vielen Einrichtungen in Bayern anders aus. Entsprechendes dürfte wohl auch für einige ostdeutsche Bundesländer gelten.»
Die «jetzt auftretenden Schwierigkeiten» seien teilweise vorhersehbar gewesen und seien zugleich «eine Mahnung, bei einer möglichen allgemeinen Impfpflicht vorab genau festzulegen, wie der Vollzug, die Umsetzung und die Kontrollen geregelt werden», so Landsberg. «Deswegen wäre es sinnvoll gewesen, auch solche jetzt auftretenden Sondersituationen bereits im Gesetzgebungsverfahren bundeseinheitlich in den Blick zu nehmen.»