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Regeln zum Kurzarbeitergeld sollen bis 30. Juni verlängert werden

13:59
01.02.2022
Nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden, wie aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Koalitionsfraktionen hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zuvor hatte Heil die Änderungen bereits in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angekündigt und mit der nach wie vor angespannten Pandemielage begründet. «Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Corona wirkt sich aber weiterhin negativ aus», sagte Heil.

Regulär würden die Regeln zur Kurzarbeit, die aktuell gelten, zum 31. März auslaufen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes, der nach dpa-Informationen am 9. Februar ins Kabinett soll, soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. «Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

(dpa)

Sachsen lässt mehr Fans in die Stadien: Auslastung 25 Prozent

13:59
01.02.2022
Sachsen lässt mit seiner neuen Corona-Verordnung wieder mehr Fans in die Stadien. Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitteilte, können die Stadion wieder zu 25 Prozent der Platzkapazität gefüllt sein. Eine Obergrenze gilt dabei nicht, größere Arenen können also mehr Zuschauer einlassen als kleinere. Nach dieser Regelung könnten im Stadion von Fußball-Bundesligist RB Leipzig rund 11 000 Fans bei Spielen dabei sein. Bei den Zweitligisten Dynamo Dresden und Erzgebirge Aue sind es etwa 8000 beziehungsweise 4000. Zu Veranstaltungen in Hallen sind maximal 2000 Zuschauer bei einer 50-prozentigen Auslastung möglich. Die Regelung gilt, solange die Überlastungsstufe in Krankenhäusern nicht überschritten wird.

Nach der bisherigen Notfall-Verordnung waren in sächsischen Stadien maximal 1000 Gäste zugelassen. Fußball-Bundesligist RB Leipzig ging dagegen vor. Das nächste Heimspiel der Leipziger steht am 11. Februar gegen den 1. FC Köln an. Ob das Sächsische Oberverwaltungsgericht jetzt noch über den Eilantrag zu entscheiden hat oder RB auf die Ankündigung der Regierung reagiert, blieb zunächst offen. Laut Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte der Eilantrag des Bundesligisten beim OVG keinen Einfluss auf die Kabinetts-Entscheidung.

(dpa)

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